Autonews vom 21. Juni 2024

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vor 2 Wochen

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute:     Gasprüfung in StVZO
aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird
zur Pflicht  


 


Foto: DVFG / AdobeStock


Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil
oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat,
muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls
erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und
vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen
Änderungen. Das regelt der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in
Fahrzeugen", der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) aufgenommen wurde.


Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen
noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit,
diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue "§ 60
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" anzuwenden. "Mit der Aufnahme
der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für
die Prüfung von Flüssiggasanlagen", sagt man beim Deutschen
Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). "Diese eigenständige Prüfung ist
unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige,
also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den
gewohnten Prüfmitteln vornehmen."


Gasprüfung sorgt für sicheren Betrieb von
Flüssiggasanlagen


Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte
Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle
Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte
zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können. 
Einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung finden Camper
z.B. über die Webseite
https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.


Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der
Prüffristen


Wer die neueingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines
Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine
Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach
Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4
Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro
(bei mehr als 8 Monaten).


Neue StVZO-Regelung bringt wieder Klarheit


Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den
vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung
der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im
Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im
April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in
Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die
StVZO aufgenommenen "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" ist
die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.


 


Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20240621_kvp.mp3

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