Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Prüfung nach der deutschen Umsetzung der CSRD

Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Prüfung nach der deutschen Umsetzung der CSRD

mit Prof. Dr. Patrick Velte
13 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten
Nach der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz:
CSRD) müssen börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit einer
bestimmten Größe einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht
erstellen und ihn prüfen lassen. Eine deutsche Umsetzung der CSRD
steht bislang noch aus. Vor einigen Wochen hatte das
Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur CSRD-Umsetzung
veröffentlicht, der bis zum 19. April kommentiert werden konnte.
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll bald folgen. Die zentralen
Inhalte des Referentenentwurfs und eine kritische Betrachtung von
ausgewählten Aspekten sollen die Themen vom heutigen Podcast sein.
Darüber sprechen wir heute mit Prof. Dr. Patrick Velte. +++ Mehr
Infos zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Betrieb

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