Geschäftsleitereignung mit Herrn Dr. Dehio

Geschäftsleitereignung mit Herrn Dr. Dehio

Interview mit Herrn Dr. Andreas Dehio von der Anwaltskanzlei Linklaters
1 Stunde 26 Minuten

Beschreibung

vor 4 Monaten
In dieser Folge geht es um die Eignung von Geschäftsleitern.
Genauer gesagt: um die Anforderungen der Aufsicht an die Eignung
von Geschäftsleitern. Wenn eine neue Geschäftsleiterin oder ein
neuer Geschäftsleiter bestellt werden soll, hat die Aufsicht ein
Wörtchen mitzureden. Es müssen schon vor der Bestellung diverse
Unterlagen bei der Aufsicht eingereicht werden. Und dann kann es
passieren, dass die Aufsicht mit einem höflich verpackten “nein”
reagiert. Das ist gar nicht so selten. Und das kann echt blöd sein,
wenn man keinen Plan B hat. Daher ist es eine wirklich gute Idee,
sich frühzeitig die Anforderungen der Aufsicht an die Eignung der
Geschäftsleitung im Detail anzuschauen. Und diese Anforderungen als
Kriterien bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten zu
nutzen. Genau genommen ist es eine gute Idee, die Anforderungen der
Aufsicht immer auf dem Schirm zu haben. Um eine aktive
Nachfolgeplanung betreiben zu können. Damit ich gar nicht erst in
die blöde Situation komme, dass ich dringend jemanden brauche, den
oder die ich nicht habe. Und wie lauten die Anforderungen der
Aufsicht? Die BaFin erwartet von einem Geschäftsleiter: - Fachliche
Eignung. - Zuverlässigkeit. - Zeitliche Verfügbarkeit. Hinter
diesen einfach klingenden Anforderungen verbergen sich viele
Details. Und einige Tücken. Deswegen geht das auch ab und zu mal
schief. Übrigens muss ich mich nicht nur bei der Bestellung eines
Geschäftsleiters damit auseinandersetzen. Die Aufsicht verlangt,
dass ein reguliertes Unternehmen die Eignung der bestehenden
Mitglieder der Geschäftsleitung regelmäßig selbst neu bewertet. Und
das dokumentiert. Noch ein Grund mehr, sich das Thema mal im Detail
anzuschauen. Genau das machen wir in dieser Folge und zwar
gemeinsam mit: Herrn Dr. Andreas Dehio. Herr Dr. Dehio ist Partner
bei der Anwaltskanzlei Linklaters. Er ist spezialisiert auf
Bankaufsichtsrecht, Investmentrecht, Wertpapierhandelsrecht und
interne Ermittlungen bei regulierten Unternehmen. Und er ist auch
Expertenbeirat beim Verband der Auslandsbanken. Ein Hard Core
Aufsichtsrechtler, wie er sich in unserem Vorgespräch bezeichnet
hat. Der Aufbau dieser Folge ist wie folgt: 00:00:00 Intro 00:03:36
Einführung in das Thema 00:20:28 Anforderungen an die fachliche
Eignung 00:59:46 Anforderungen an die Zuverlässigkeit 01:08:04
Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit 01:19:06 Vorbereitung
einer Bestellung 01:25:00 Outro mit einigen inhaltlichen Hinweisen
Im Gespräch genannte Dokumente der Aufsicht zur
Geschäftsleitereignung: - BaFin: „Merkblatt zu den Geschäftsleitern
gemäß KWG, ZAG und KAGB“ vom 29.12.2020 - EBA und ESMA: „Leitlinien
zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und
Inhabern von Schlüsselfunktionen“ (EBA/GL/2021/06, ESMA35-36-2319)
vom 2. Juli 2021 - EZB: „Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen
Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit“ aus Dezember 2021
Im Gespräch verwendete Abkürzungen - SSM = Single Supervisory
Mechanism - JST = Joint Supervisory Team - ALCO = Asset Liability
Committee - EBA = European Banking Authority - ESMA = European
Securities and Markets Authority Weitere Informationen zur Folge:
Kontaktdaten von Herrn Dr. Andreas Dehio:
https://linklaters.de/de-de/team/andreas-dehio Plattform-Compliance
und Kontaktdaten von Frau Dr. Andrea Fechner:
https://plattform-compliance.de/ Beratungstätigkeit von Frau Dr.
Andrea Fechner: https://fechner-consulting.de/ Schnitt der Folge:
Juliane Fritz, https://julianefritz.com/ Musik: Future People by
Chill Study (Standard License, PremiumBeat)

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