Stefan von Raumer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Stefan von Raumer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Der Interview-Podcast rund ums Thema Menschenrechte
1 Stunde 4 Minuten

Beschreibung

vor 2 Monaten
Zu Gast im Podcast Menschenrechte nachgefragt der Politischen
Meinung und der Konrad-Adenauer-Stiftung: Stefan von Raumer,
Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Vorsitzender des
Menschenrechtsausschusses des DAV und des Rates der europäischen
Anwaltschaften (CCBE); er ist Mitglied der Permanent Delegation des
CCBE am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und des
Verfassungsrechtsausschusses des DAV. Der Deutsche Anwaltverein
(DAV) ist seit 1871 die Interessenvertretung der Deutschen
Anwaltschaft, er hat etwa 60.000 Mitglieder. Der Verein über sich
selbst: „WIR STEHEN FÜR RECHT UND FREIHEIT UND DEMOKRATIE. Wir
streiten für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte in
Europa. Wir verteidigen die von uns im 19. Jahrhundert errungene
Freiheit und Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Wir kämpfen für den
Zugang aller zum Recht.“ Vor 70 Jahren trat die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) in Kraft, heute eine der
wichtigsten Säulen im „Menschenrechtsraum Europa“. Ihre
Ratifizierung durch die Beitrittskandidaten ist eine
Grundvoraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union. Seit
1959 trägt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in
Straßburg mit seinen Urteilen zur Umsetzung der Konvention bei. Am
Tag der Podcastaufnahme mit Stefan von Raumer verurteilte der EGMR
Russland aufgrund der völkerrechtswidrigen Aggression gegen die
Ukraine. Doch Russland ist aus dem Europarat ausgetreten und
erkennt die Urteile nicht mehr an. Auch deshalb plädiert Stefan von
Raumer dafür, keine Staaten aus der EMRK auszuschließen, da die
Bürger dadurch wichtiger juristischer Mittel – wie der seit 1998
möglichen Individualbeschwerde vor dem EGMR – beraubt würden. Der
Deutsche Anwaltsverein engagiert sich in vielen menschenrechtlich
relevanten Fragen: sei es das Europäische Lieferkettengesetz,
asylrechtliche Auseinandersetzungen oder im Familienrecht. Darüber
und über das Thema Restitution für die zwischen 1945 und 1949 in
der sowjetischen Besatzungszone Enteigneten sprechen wir mit Stefan
von Raumer, der uns berichtet, dass Restitutionssfragen für die
Millionen syrischen Flüchtlinge von noch große Bedeutung sein
werden. Wir wünschen Ihnen eine interessante Stunde mit dem Podcast
Menschenrechte nachgefragt. Abonnieren Sie den Podcast, um künftig
keine Folge zu verpassen!

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