Folge 387 - Finderlohn

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Beschreibung

vor 1 Woche

Wer eine verlorene Sache gefunden hat und sie dem Eigentümer
zurückgibt, hat Anspruch auf Finderlohn. Finderlohn ist eine
Belohnung und kann von jeder Person, die ihre gesetzlichen
Pflichten als Finder erfüllt hat, geltend gemacht werden.
Geregelt wird die in § 971 BGB.


Der Finderlohn bemisst sich nach dem Wert der verlorenen bzw.
wiedergefundenen Sache:


Bis 500 Euro beträgt der Finderlohn 5 Prozent des Wertes, über
500 Euro sind es dann 25 Euro zuzüglich 3 Prozent von dem über
500 Euro hinausgehenden Wert.


Hat die Sache nur für den Verlierer einen Wert, so ist der
Finderlohn nach billigem Ermessen festzusetzen.


Bei gefundenen Tieren beträgt der Finderlohn generell 3 Prozent.


Für Fundsachen aus öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden mit
einem Wert von bis zu 50 Euro wird Finderlohn gezahlt, darüber
hinaus nur die Hälfte des normalen Finderlohnes.


Und wer fremde Sachen findet und behält macht sich unter
Umständen der Fundunterschlagung strafbar. Dabei verfällt in
jedem Fall der Anspruch auf Finderlohn.


Ich habe schonmal einen Autoschlüssel gefunden und diesen bei der
Fundstelle des örtlichen Rathauses abgegeben. Die Besitzerin hat
sich sehr gefreut und mir einen Finderlohn überreicht.


Welche Erfahrungen hast du bereits beim Thema Finderlohn gemacht?
Schreibe mir gerne eine Nachricht über mein Kontaktformular unter
http://geldbewusst.wordpress.com

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