Autonews vom 10. Juli 2024

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Beschreibung

vor 4 Monaten

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute: Vorsicht beim Kauf digitaler Vignetten im
Internet     


 


Fotos: ASFINAG


Wir alle kennen es seit Jahren. Egal, ob es in den Urlaub geht
oder aus anderen Gründen auf mautpflichtige Straßen – man tut gut
daran, rechtzeitig eine Vignette zu erwerben. Daran halte ich
mich prinzipiell, ich kaufe sie üblicherweise an einer Tankstelle
vor der Grenze. So war auch der Plan, als vor einigen Wochen eine
Recherchereise an den Achensee anstand.


Zu meiner Überraschung gab es an keiner einzigen Tankstelle
zwischen der Autobahnabfahrt Holzkirchen an der A8 und der
Landesgrenze Klebevignetten. Wohl aber einen Flyer mit dem
Hinweis, man könne sich eine sofort gültige digitale Vignette
buchen, es wurden sogar 20 % Rabatt angeboten und es sei
umweltfreundlich, weil nix geklebt würde. Der Flyer selbst war
allerdings deutlich größer als eine Vignette.


Fotos: ASFINAG


Gesagt, getan, QR-Code gescannt und eine böse Überraschung
erlebt. Statt der erwarteten 11,50 Euro für die 10-Tagesvignette
wurden trotz des angeblichen Rabatts satte 19,92 Euro verlangt.
Natürlich NICHT von der ASFINAG, der österreichischen Autobahnen-
und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, auch nicht
vom ADAC, der als offizieller Partner solche digitalen Vignetten
vertreibt. Da ich es einigermaßen eilig hatte, habe ich
zähneknirschend gebucht, habe allerdings später recherchiert, wer
oder was dahintersteckt. Nun darf ich auch rechtlichen Gründen
den Namen des sehr geschäftstüchtigen deutschen Portals nicht
nennen, die ASFINAG und auch der ADAC werden dagegen sicherlich
gerne Auskunft geben.


Foto: ADAC


Aktuell warnt der ADAC nämlich vor genau diesen Praktiken, bei
denen unseriöse Online-Anbieter oftmals weit überzogene
„Bearbeitungsgebühren“ oder im Vignettenpreis bereits enthaltene
Leistungen zu „geringen“ Zusatzkosten berechnet. „Mein“ Abzocker
ist übrigens ein deutsches Unternehmen. Und obwohl die ASFINAG
dieses Unternehmen verklagt hat und der Oberste österreichische
Gerichtshof als Kartellobergericht Ende 2023 eine für die ASFINAG
positive, rechtskräftige Entscheidung erlassen hat, macht der
deutsche Anbieter munter weiter wie gehabt!  Laut ASFINAG
werden durch die Flyer bzw. Schreiben mit QR-Code Scan auch
Falschinformationen verbreitet. So wird unter anderem der Irrtum
erregt, die Kunden seien durch den Bezug der Digitalen Vignette
dieses Anbieters im Vorteil gegenüber dem Kauf über offizielle
ASFINAG-Vertriebspartner.


Also Augen auf beim Digitalvignettenkauf! ICH werde zumindest
auf DIESE Abzocke nicht mehr hereinfallen.


 


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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20240710_kvp.mp3

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