Wird Kartellrecht „grüner“? – Ein Update

Wird Kartellrecht „grüner“? – Ein Update

mit Jacqueline Unkelbach
13 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten
Nachhaltigkeitsziele und -kriterien – also im weiteren Sinne
ESG-Aspekte – stehen nach wie vor im Fokus der gesellschaftlichen
Debatte und bestimmen das Konsumverhalten der Verbraucher. Deshalb
wächst in Unternehmen die Motivation, Nachhaltigkeitsinitiativen
teilweise sogar branchenweit ins Leben zu rufen. Diese können für
teilnehmende Unternehmen zugleich einen Wettbewerbsvorteil und für
andere Marktteilnehmer Nachteile erzeugen. Damit rückt das Thema
auch im Kartellrecht immer mehr in den Mittelpunkt. Doch auch wenn
Initiativen ESG-Themen ansprechen, die sozial und gesellschaftlich
erwünscht sind, können sie als wettbewerbsbeschränkende Absprachen
unter das Kartellverbot fallen. Die Folgen können gravierend sein:
Es drohen insbesondere hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen
und Reputationsschäden. Darüber sprechen wir heute mit Jacqueline
Unkelbach. +++Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in unserer
Zeitschrift ESGZ

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