Kein Menü ohne E-Rechnung?
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Mit dem Wachstumschancengesetz führt der Gesetzgeber die sog.
E-Rechnung im Verhältnis zwischen Unternehmern verpflichtend ein.
Allerdings sind Übergangsvorschriften längstens bis zum
31.12.2027 vorgesehen. Ohne Übergangsfrist gilt aber für jeden
Unternehmer ab dem 1.1.2025, dass er dafür Sorge tragen muss,
E-Rechnungen zu empfangen, zu lesen und zu speichern. Die
Podcast-Folge gibt einen Überblick zu den Neuregelungen und
liefert die eine oder andere Rezeptidee für den Umgang mit der
E-Rechnung.
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