Rückruf aus dem Urlaub möglich?
12 Minuten
Beschreibung
vor 4 Monaten
Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 10.05.1999, Az.: 19
Sa 2337/98
Unzulässigkeit des einseitigen Rückrufs:
Ein Rückruf aus dem bewilligten Urlaub ist nach herrschender
Meinung unzulässig, auch in Fällen betrieblicher Notwendigkeiten.
Zwingendes Urlaubsrecht:
Vereinbarungen, die den Urlaub einseitig widerruflich machen,
verstoßen gegen zwingendes Urlaubsrecht und sind unwirksam.
Vollständige Freistellung:
Der Arbeitnehmer muss während des Urlaubs vollständig von der
Arbeitspflicht freigestellt sein, ohne ständige
Bereitschaftspflicht.
Fehlen betrieblicher Notsituationen:
Die Beklagte konnte keine unvorhersehbaren betrieblichen
Notsituationen nachweisen, die einen Rückruf gerechtfertigt
hätten.
Unwirksamkeit der Absprache:
Eine Absprache über den Rückruf verstößt gegen §§ 1, 7 Abs. 2
Satz 1, 13 Abs. 1 BUrlG und ist nach § 134 BGB nichtig.
Artikel:
1. Urlaubsanspruch 2024 - was ist zu beachten?
2. Urlaubsgeld - wann besteht ein Anspruch?
3. Urlaub und Krankheit
Homepage:
Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontaktieren Sie mich:
Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christburger Str. 23, 10405 Berlin
E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
Telefon: 030 74923060
Fax: 030 74923818
Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
Weitere Episoden
17 Minuten
vor 2 Tagen
15 Minuten
vor 1 Woche
11 Minuten
vor 2 Wochen
11 Minuten
vor 3 Wochen
20 Minuten
vor 4 Wochen
In Podcasts werben
Abonnenten
Donaueschingen
Kommentare (0)