Endlich beschlossen - und nun? Was bedeuten die Novellen des Straßenverkehrsgesetzes, der StVO und das Urteil gegen Gehwegparken in Bremen?
Natürlich musste ich nach den guten Neuigkeiten aus Berlin, dass
endlich auf Basis der Novellierung des Straßengesetzes auch die
Straßenverkehrsordnung ein Update erhält, mich nach
Gesprächspartnerinnen umschauen, um dies direkt einordnen zu
können.
44 Minuten
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On the way to new mobility: Katja Diehl spricht alle 14 Tage mit Gästen über Mobilität statt Verkehr, Diversität, New Work, Inklusion, kindergerechte Stadt und das Mobilisieren auf dem Land.
Beschreibung
vor 4 Monaten
Danke an alle, die mein Buch „Raus aus der AUTOkratie – rein in die
Mobilität von morgen!“ vorbestellt haben. WIR haben es tatsächlich
erneut geschafft: Top 10 der SPIEGEL-Bestsellerliste. Mein Buch kam
direkt auf Platz 8. DANKE! Wenn dir diese oder auch eine andere
Folge gefällt, lass´ gern eine Bewertung da und/oder supporte mich
per Ko-Fi oder PayPal. Meinen wöchentlichen Newsletter gibt es bei
steady. m Juni haben Bundestag und Bundesrat ein neues
Straßenverkehrsgesetz beschlossen. Klima- und Umweltschutz,
städtebauliche Entwicklung und Gesundheit wurden als neue,
zusätzliche Hauptziele ins Gesetz aufgenommen. Das eröffnet größere
Spielräume für die Gestaltung des Verkehrs vor Ort. Nun steht die
zugehörige StVO-Novelle im Bundesrat auf der Tagesordnung. Bei der
StVO-Novelle wird der neue Rechtsrahmen erstmals genutzt: Es wird
nun deutlich leichter für Kommunen, Platz fürs Rad, den Bus oder
Menschen zu Fuß zu schaffen. Auch bei Tempo 30 und der
Parkraumbewirtschaftung gibt es mehr Möglichkeiten. Ich sprach dazu
mit Swantje Michaelsen: Das Straßenverkehrsgesetz öffnet mit den
neuen Zielen Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und
städtebaulicher Entwicklung die Tür für mehr
Entscheidungsspielräume vor Ort. Und mit der StVO werden die neuen
Spielräume in erste Handlungsoptionen übersetzt. Zebrastreifen,
Radspuren und Busspuren können zukünftig ohne Nachweis der
qualifizierten Gefahrenlage angeordnet werden. Und auch bei Tempo
30 gibt es mehr Möglichkeiten. Ein weiterer von uns thematisierer
Aspekt wurde auch schon von der Deutschen Umwelthilfe
durchleuchtet: Zahlreiche der 104 befragten Städte dulden die
systematische Behinderung und Gefährdung vonFußgängerinnen und
Fußgängern durch illegales Parken auf Gehwegen. Nur 26 der 104 von
der DUH abgefragten Städte bestätigen, dass sie Falschparken auf
Gehwegen konsequent mit einem Bußgeld ahnden. Die systematische
Duldung und die systematische Nicht-Ahndung von Falschparkenden auf
Gehwegen sind nach Rechtsauffassung der DUH jedoch rechtswidrig.
Falschparkende auf Gehwegen verdecken die Sicht und zwingen
Menschen zum Ausweichen auf die Straße. Dadurch entstehen
lebensgefährliche Situationen. Laut offiziellen Regelwerken muss
ein Gehweg mindestens 2,20 Meter breit sein, darunter ist ein
unbehinderter Begegnungsverkehr nicht möglich. Diese Vorgabe
ignorieren die meisten Städte jedoch. Menschen mit Rollstuhl oder
Kleinkinder auf dem Rad sind dann gezwungen, auf die Straße
auszuweichen. Manche Städte schleppen die Falschparkenden sogar
erst dann ab, wenn Restgehwegbreiten von 1 Meter, 90 oder gar 80
Zentimetern unterschritten werden. Selbst bei der Anordnung von
legalem Gehwegparken halten viele Städte die vorgegebene
Mindestgehwegbreite von 2,20 Meter nicht ein. Cerstin Kratzsch ist
Anwohnerin und Klägerin in Sachen Gehwegparken in Bremen, deren
Klage es bis zum Bundesverwaltungsgericht geschafft hat. Und wo
jetzt der Urteilsspruch vorliegt, zur Zeit unserer Aufnahme jedoch
noch nicht vollumfänglich schriftlich. Sandra Conrad-Juhls ist eine
der Hauptamtlichen vom VCD Bremen, die z. a. auch die Klage aktiv
begleitet haten. Sie gehen auf diesen Aspekt nach Swantje mit ihrem
Bericht aus der Bundespolitik ein. Denn: Das
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Anwohner*innen können von
Behörden verlangen, gegen illegal auf dem Gehweg geparkte Autos
vorzugehen - bei erheblichen Beeinträchtigungen. Das höchste
deutsche Verwaltungsgericht hat ausgeführt, dass
Straßenverkehrsbehörden auf Verlangen der Anwohner gegen illegales
Gehwegparken einschreiten müssen, sofern die Benutzung des Gehwegs
erheblich beeinträchtigt wird.
Mobilität von morgen!“ vorbestellt haben. WIR haben es tatsächlich
erneut geschafft: Top 10 der SPIEGEL-Bestsellerliste. Mein Buch kam
direkt auf Platz 8. DANKE! Wenn dir diese oder auch eine andere
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Straßenverkehrsgesetz beschlossen. Klima- und Umweltschutz,
städtebauliche Entwicklung und Gesundheit wurden als neue,
zusätzliche Hauptziele ins Gesetz aufgenommen. Das eröffnet größere
Spielräume für die Gestaltung des Verkehrs vor Ort. Nun steht die
zugehörige StVO-Novelle im Bundesrat auf der Tagesordnung. Bei der
StVO-Novelle wird der neue Rechtsrahmen erstmals genutzt: Es wird
nun deutlich leichter für Kommunen, Platz fürs Rad, den Bus oder
Menschen zu Fuß zu schaffen. Auch bei Tempo 30 und der
Parkraumbewirtschaftung gibt es mehr Möglichkeiten. Ich sprach dazu
mit Swantje Michaelsen: Das Straßenverkehrsgesetz öffnet mit den
neuen Zielen Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und
städtebaulicher Entwicklung die Tür für mehr
Entscheidungsspielräume vor Ort. Und mit der StVO werden die neuen
Spielräume in erste Handlungsoptionen übersetzt. Zebrastreifen,
Radspuren und Busspuren können zukünftig ohne Nachweis der
qualifizierten Gefahrenlage angeordnet werden. Und auch bei Tempo
30 gibt es mehr Möglichkeiten. Ein weiterer von uns thematisierer
Aspekt wurde auch schon von der Deutschen Umwelthilfe
durchleuchtet: Zahlreiche der 104 befragten Städte dulden die
systematische Behinderung und Gefährdung vonFußgängerinnen und
Fußgängern durch illegales Parken auf Gehwegen. Nur 26 der 104 von
der DUH abgefragten Städte bestätigen, dass sie Falschparken auf
Gehwegen konsequent mit einem Bußgeld ahnden. Die systematische
Duldung und die systematische Nicht-Ahndung von Falschparkenden auf
Gehwegen sind nach Rechtsauffassung der DUH jedoch rechtswidrig.
Falschparkende auf Gehwegen verdecken die Sicht und zwingen
Menschen zum Ausweichen auf die Straße. Dadurch entstehen
lebensgefährliche Situationen. Laut offiziellen Regelwerken muss
ein Gehweg mindestens 2,20 Meter breit sein, darunter ist ein
unbehinderter Begegnungsverkehr nicht möglich. Diese Vorgabe
ignorieren die meisten Städte jedoch. Menschen mit Rollstuhl oder
Kleinkinder auf dem Rad sind dann gezwungen, auf die Straße
auszuweichen. Manche Städte schleppen die Falschparkenden sogar
erst dann ab, wenn Restgehwegbreiten von 1 Meter, 90 oder gar 80
Zentimetern unterschritten werden. Selbst bei der Anordnung von
legalem Gehwegparken halten viele Städte die vorgegebene
Mindestgehwegbreite von 2,20 Meter nicht ein. Cerstin Kratzsch ist
Anwohnerin und Klägerin in Sachen Gehwegparken in Bremen, deren
Klage es bis zum Bundesverwaltungsgericht geschafft hat. Und wo
jetzt der Urteilsspruch vorliegt, zur Zeit unserer Aufnahme jedoch
noch nicht vollumfänglich schriftlich. Sandra Conrad-Juhls ist eine
der Hauptamtlichen vom VCD Bremen, die z. a. auch die Klage aktiv
begleitet haten. Sie gehen auf diesen Aspekt nach Swantje mit ihrem
Bericht aus der Bundespolitik ein. Denn: Das
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Anwohner*innen können von
Behörden verlangen, gegen illegal auf dem Gehweg geparkte Autos
vorzugehen - bei erheblichen Beeinträchtigungen. Das höchste
deutsche Verwaltungsgericht hat ausgeführt, dass
Straßenverkehrsbehörden auf Verlangen der Anwohner gegen illegales
Gehwegparken einschreiten müssen, sofern die Benutzung des Gehwegs
erheblich beeinträchtigt wird.
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