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vor 4 Monaten
Die Wolfsjagd bleibt verboten, das hat der Europäische
Gerichtshof EuGH entschieden. Eine Ausnahme für Abschüsse sei nur
möglich, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, und das
sei in Österreich nicht gegeben.
Landesverwaltungsgericht hat Entscheidung EuGH
befasst
Das Tiroler Landesverwaltungsgericht hat den Europäischen
Gerichtshof damit befasst. Nachdem die Tiroler Landesregierung
vor 2 Jahren erstmals einen Wolf per Bescheid zum Abschuss
freigegeben hat, hatten Tierschutzorganisationen Beschwerde
eingelegt. Das Landesverwaltungsgericht hat den Fall an den EuGH
weitergespielt und um eine Auslegung nach EU-Recht ersucht.
Abschüsse für WWF rechtwidrig
Hier stellt der EuGH klar, dass bei streng geschützten Arten wie
dem Wolf, Abschüsse rechtswidrig sind. Es müssen vorher alle
anderen Mittel, wie Herdenschutz, ausgeschöpt sein. Ein Abschuss
dürfe nur das letzte Mittel sein, zitiert Christian
Pichler vom WWF das EuGH-Urteil. Auch wirtschaftliche
Schäden – z.B. für die Almwirtschaft – lässt der EuGH als
Argument für eine Ausnahme nicht gelten, bzw. nur dann wenn diese
Schäden einem konkreten Tier zuschreiben kann. Für den WWF ist
klar, dass damit die meisten Abschüsse in Österreich gegen
EU-Recht verstoßen.
LHStv. Josef Geisler: „EuGH Urteil hat für Tirol keine
Auswirkung“
Die Tiroler Landesregierung sieht das anders. Es wird weiterhin
Abschuss-Verordnungen geben. Das EuGH-Urteil beziehe sich auf die
veraltete Vorgangsweise per Bescheid, betont Geisler. Die
Entscheidung des EUGH habe keine unmittelbaren Auswirkungen,
bringe aber auch keine Erleichterungen, erklärt LHStv.
Josef Geisler im Interview mit Radio Osttirol:
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