Der Callgirl-Mord (3/3)
Mike A. wird lebenslang verwahrt – ein Stück Schweizer
Justizgeschichte: Im dritten Teil unseres True-Crime-Podcasts
beleuchten wir die Entstehung und die Umsetzung der
Verwahrungsinitiative, die vor 20 Jahren angenommen wurde.
37 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Es ist Herbst 2010, am Bezirksgericht in Weinfelden versammeln
sich Medienleute und Schaulustige. Vor Gericht steht Mike A. Die
Indizien, dass er zwei Jahre zuvor eine thailändische Escortdame
ermordet und dann entsorgt hat, sind erdrückend. Er selber
beteuert, er sei unschuldig.
Vor dem Gerichtsgebäude steht auch die Initiantin der
Verwahrungsinitiative. Sie hat 2004, also heute vor zwanzig
Jahren, erfolgreich dafür gekämpft, dass schwere, nicht
therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslang
festgehalten werden.
Nun wird von vielen erwartet, dass die neue Gesetzgebung erstmals
zur Anwendung kommen könnte. Und es kommt tatsächlich so weit:
Mike A. wird lebenslang verwahrt. Ein Stück Schweizer
Justizgeschichte.
Der damalige Gerichtspräsident Pascal Schmid rekapituliert diese
Tage im Herbst 2010, als er innerhalb eines Fünfergremiums
entschied, die lebenslange Verwahrung gegen Mike A.
auszusprechen.
Wie kam es zur Verwahrungsinitiative? Was bedeutet sie? Und kann
man das überhaupt: einen Menschen auf Lebzeiten als
untherapierbar einschätzen? Unsere beiden Experten, die
forensische Psychologin May Beyli und der langjährige
Gerichtsreporter Thomas Hasler, liefern im Gespräch mit Noah Fend
ihre Einschätzungen dazu.
Lesen Sie hier unsere Berichterstattung zum Fall.
Host: Noah Fend
Gäste: Michèle Binswanger, Thomas Hasler
Produktion: Sara Spreiter
Sounddesign: Tobias Holzer
Redaktion; Tina Huber und Mirja Gabathuler
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