Beschreibung

vor 4 Monaten

- Urlaubsabgeltung nach Ende des AV


- Achtung: bei ALG





Fall des Landesarbeitsgericht Niedersachsen


Urteil vom 27.02.2024, Az.: 10 Sa 586/23





Die Klägerin und die Beklagte stritten um die Zahlung von
Urlaubsabgeltung. Die Klägerin verlangte Abgeltung von 155
Urlaubstagen aus den Jahren 2003 bis 2007, da das
Arbeitsverhältnis nach Ablauf der letzten Elternzeit und durch
Auflösungsvereinbarung endete. Die Beklagte hatte jedoch nur für
das Jahr 2002 eine Kürzungserklärung abgegeben, nicht für die
Folgejahre. Das Arbeitsgericht Lüneburg gab der Klage statt.





Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber sein
Kürzungsrecht vor, während und nach dem Ende der Elternzeit
ausüben, nicht jedoch vor der Erklärung des Arbeitnehmers,
Elternzeit in Anspruch zu nehmen (BAG 19. März 2019 - 9 AZR
362/18)





Sonderregelung bei der Verjährung





Schön erklärt in Bezug auf Verfall und Verjährung außerhalb der
Elternzeit: LAG Düsseldorf 16 CA 180/19





Artikel:


Wie wird der Urlaub während der Elternzeit gekürzt mit
Kürzungsrechner!





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