Ein Baby vom Arbeitgeber - Bekämpfung des Fachkräftemangels?
Vielleicht ein bisl zweideutig, aber gemeint ist tatsächlich ob
Arbeitgeber damit werben dürfen und sollen, dass sie Zuwendungen
oder Zuschüsse bei künstlicher Befruchtung leisten, soweit sich
Fachkräfte entscheiden einen Job anzunehmen. Es geht...
29 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Vielleicht ein bisl zweideutig, aber gemeint ist tatsächlich ob
Arbeitgeber damit werben dürfen und sollen, dass sie Zuwendungen
oder Zuschüsse bei künstlicher Befruchtung leisten, soweit sich
Fachkräfte entscheiden einen Job anzunehmen. Es geht also um die
Frage, ob künstliche Befruchtung als Lohnersatzleistung denkbar
ist bzw. als Prämie für Mitarbieter. Aufmerksam geworden sind wir
auf dieses Thema aufgrund eines Zeitungsartikels über einen
DAX-Konzern, der Fruchtbarkeitstests, Hormontherapien und
künstliche Befruchtungen – bis zu einem fünfstelligen Betrag
zahlt. Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Tobias
Gerlach sprechen über die Frage, was ist noch Lohngestaltung und
was ist vielleicht einfach nicht mehr angemessen
Themen in der heutigen Folge:
Liegt die Lösung in AG-Zuschüssen?
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Mitbestimmung des Betriebsrats
Fachkräftemangelbekämpfung in anderen Unternehmen
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1
https://www.waf-seminar.de/br163
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