Follow the Rechtsstaat Folge 87
Datenschutz als Wachstumsbreme, Verfassungstreue als Bürgerpflicht?
38 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Wachstumsinitiative und Datenschutz (ab Minute 00:50): Die
Bundesregierung hat jüngst eine „Wachstumsinitiative“
veröffentlicht. Im Zeichen des Bürokratieabbaus soll es auch dem
Datenschutz an den Kragen gehen. So soll die Schwelle, ab der
Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, von
derzeit 20 auf 50 Beschäftigte erhöht werden. Brink und Härting
kritisieren die Abwertung des Datenschutzes als unnötige
Bürokratie. Außerdem wird übersehen, dass es parallel eine
BDSG-Novelle geben soll mit Vereinheitlichungstendenzen.
Verfassungstreue und Bürgerpflichten (ab Minute 10:40): Es folgt
ein Kurzausflug ins Verfassungsrecht, basierend auf einem Aufsatz
von Prof. Froese in der altehrwürdigen „JuristenZeitung“. Es geht
um die These einer Bürgerpflicht zum „Verfassungspatriotismus
light“. Brink und Härting besprechen diese These und ordnen sie –
insbesondere im Kontext von Einbürgerungsanträgen – ein. Die
„Verfassungstreue“ weckt Erinnerungen an die 1970er-Jahre. Zugleich
gibt es widersprüchliche Erwartungen an Migranten: Man erwartet von
ihnen, mit der Einbürgerung „so wie wir zu sein“, einschließlich
aller historischen Erfahrungen und Familiengeschichten. BGH-Urteil
zur Videoüberwachung (ab Minute 20:02): In einem Urteil des BGH (VI
ZR 1370/20) geht es um eine verdeckt durchgeführte Videoüberwachung
im Hausflur eines Mietshauses. Hierdurch wollte der Vermieter eine
unzulässige Untervermietung beweisen und klagte auf Räumung der
Wohnung, die Mieterin mittels Widerklage auf 10.000 Euro
Entschädigung wegen der heimlichen Aufnahmen. Beide Vorinstanzen
hatten Klage und Widerklage abgewiesen, der BGH bestätigte dies. In
großer Ausführlichkeit begründet der BGH die Anwendbarkeit der
DSGVO auf das Zivilprozessrecht. Ohne die DSGVO in der Hand kann in
Zukunft kein Gerichtsverfahren mehr geführt werden.
Bundesregierung hat jüngst eine „Wachstumsinitiative“
veröffentlicht. Im Zeichen des Bürokratieabbaus soll es auch dem
Datenschutz an den Kragen gehen. So soll die Schwelle, ab der
Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, von
derzeit 20 auf 50 Beschäftigte erhöht werden. Brink und Härting
kritisieren die Abwertung des Datenschutzes als unnötige
Bürokratie. Außerdem wird übersehen, dass es parallel eine
BDSG-Novelle geben soll mit Vereinheitlichungstendenzen.
Verfassungstreue und Bürgerpflichten (ab Minute 10:40): Es folgt
ein Kurzausflug ins Verfassungsrecht, basierend auf einem Aufsatz
von Prof. Froese in der altehrwürdigen „JuristenZeitung“. Es geht
um die These einer Bürgerpflicht zum „Verfassungspatriotismus
light“. Brink und Härting besprechen diese These und ordnen sie –
insbesondere im Kontext von Einbürgerungsanträgen – ein. Die
„Verfassungstreue“ weckt Erinnerungen an die 1970er-Jahre. Zugleich
gibt es widersprüchliche Erwartungen an Migranten: Man erwartet von
ihnen, mit der Einbürgerung „so wie wir zu sein“, einschließlich
aller historischen Erfahrungen und Familiengeschichten. BGH-Urteil
zur Videoüberwachung (ab Minute 20:02): In einem Urteil des BGH (VI
ZR 1370/20) geht es um eine verdeckt durchgeführte Videoüberwachung
im Hausflur eines Mietshauses. Hierdurch wollte der Vermieter eine
unzulässige Untervermietung beweisen und klagte auf Räumung der
Wohnung, die Mieterin mittels Widerklage auf 10.000 Euro
Entschädigung wegen der heimlichen Aufnahmen. Beide Vorinstanzen
hatten Klage und Widerklage abgewiesen, der BGH bestätigte dies. In
großer Ausführlichkeit begründet der BGH die Anwendbarkeit der
DSGVO auf das Zivilprozessrecht. Ohne die DSGVO in der Hand kann in
Zukunft kein Gerichtsverfahren mehr geführt werden.
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