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Beschreibung
vor 4 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Betrug beim Online-Banking: Was
die Bank tun muss und wie sich Phishing-Opfer wehren
können
Wenn plötzlich hohe Geldsummen vom Konto abgebucht werden,
sollten Betroffene schnell handeln. Sie könnten auf Phishing
hereingefallen sein. Dabei verschaffen sich Kriminelle mit
perfiden Methoden online Zugang zum Bankkonto ihrer Opfer und
plündern es. Der Geldratgeber Finanztip erklärt, welche
Möglichkeiten Betroffene haben, um sich zu wehren.
Dr. Britta Beate Schön
Foto: Finanztip
Denn, obwohl die Bank das gestohlene Geld den Betroffenen wieder
gutschreiben muss, sieht die Realität oft anders aus. Mit dem
Vorwurf, die Kunden und Kundinnen hätten grob fahrlässig
gehandelt, ziehen sich Banken aus der Verantwortung. Als letzte
Instanz bleibt den Betrugsopfern oft nur noch die Klage vor
Gericht. Finanztip empfiehlt Betroffenen daher neun
Anwaltskanzleien, die auf Phishing-Fälle im Bankbereich
spezialisiert sind.
Das Geld ist weg – was tun? Wenn Betrüger erst einmal vom Konto
abgebucht haben, sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei
stellen. Auch die Bank muss schnellstmöglich informiert werden:
Betrugsopfer müssen dort ihr Konto sperren lassen und das
Kreditinstitut auffordern, den fehlenden Geldbetrag auf das Konto
zu überweisen. Finanztip-Rechtsexpertin Dr. Britta Beate Schön
rät:
Dr. Britta Beate Schön:
„Die Schadensmeldung an die Bank und die Aufforderung das Geld
wieder dem Konto gut zu schreiben, sollte auf jeden Fall
schriftlich erfolgen – in einem Brief oder einer E-Mail. Denn der
Nachweis kann im weiteren Prozess wichtig werden. Phishing-Opfer
sollten gegenüber der Polizei oder Bank keinesfalls Vermutungen
anstellen, wie es zu dem Online-Betrug gekommen ist.”
Denn alles, was die Bankkunden sagen, kann auch gegen sie
verwendet werden. Und einige Banken reagieren erst nach einer
Klage. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wenn Dritte unbefugt
auf ein Konto zugreifen, muss die Bank den Betrag sofort wieder
gutschreiben. Finanztip-Recherchen haben jedoch gezeigt: Einige
Bankengruppen lehnen es kategorisch ab, ohne Gericht auch nur
einen Cent zu ersetzen.
Dr. Britta Beate Schön:
„Banken versuchen nachzuweisen, dass der Kunde die Buchung
autorisiert hat oder sie werfen ihm vor „grob fahrlässig“
gehandelt zu haben – also nicht mit der nötigen Sorgfalt. Gelingt
der Bank der Nachweis, muss sie nichts erstatten und der
Kontoinhaber bleibt auf seinem Schaden leider sitzen.“
Wer alleine nicht weiterkommt, kann sich zunächst an die
kostenlose Schlichtungsstelle für das jeweilige Kreditinstitut
wenden. Hilft auch das nicht, bleibt nur noch die Klage.
Dr. Britta Beate Schön
„Bei größeren Summen empfehlen wir, sich anwaltliche
Unterstützung zu holen, da die Rechtslage sehr kompliziert ist.
Phishing-Opfer sollten sich beraten lassen und klären, wie groß
die Chancen auf Erfolg stehen und welche Kosten dabei entstehen
können.“
Denn je größer die Schadenssumme ist, desto teurer wird der
Prozess.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20240723_kvp.mp3
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