Ein „Like“ reicht: Wer Terror gutheißt, kann ausgewiesen werden! | Anwalt Christian Solmecke
Bist auch du vom Twitter/X-Datenleck betroffen? J…
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vor 4 Monaten
Bist auch du vom Twitter/X-Datenleck betroffen? Jetzt checken und
nicht Deine Chance auf Schadensersatz verlieren:
https://wbs.law/twitter-check (WERBUNG) In Deutschland soll es bald
möglich sein, dass ausländische Bürger abgeschoben werden können,
sobald sie auch nur eine einzelne terroristische Tat gutheißen. Ab
wann ein Gutheißen vorliegt, sorgt jedoch für Diskussionsstoff.
Denn aktuell wird darüber gesprochen, ob selbst schon ein Like auf
sozialen Netzwerken ausreichen könnte, um aus Deutschland
ausgewiesen zu werden. In diesem Video klären wir über die aktuelle
Diskussion auf, also bleibt dran. Begründung:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/MII1/formulierungsvorschlag-aufenthaltsgesetz.pdf;jsessionid=8C1B04B47D88EFFE65A52B6E7FB3F6FC.live861?__blob=publicationFile&v=4
Beitrag von Heise:
https://www.heise.de/news/Folgenreicher-Like-Wer-Terror-im-Internet-befuerwortet-soll-ausgewiesen-werden-9783150.html
Beitrag bei ZDF:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/terror-verherrlichung-online-abschiebungen-video-100.html
§ 27 AufenthG:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__27.html
WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach
einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb
dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im
Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am
Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote:
https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns?
Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/.
Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke
hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner
Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT-
und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen
Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig
ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende,
Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als
Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als
Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch
erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. Virtueller
Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang
in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio)
Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns,
wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst
und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt
dir garantiert einen Mehrwert. Instagram und TikTok Auf unserem
erfolgreichen Instagram- und TikTok-Kanal recht2go räumen wir
täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche
Lifehacks. Mit recht2go bist du immer auf dem Laufendem und
bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer
auf den Punkt. Folge uns auf auf Instagram und TikTok und du kannst
vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. Instagram:
https://wbs.law/recht2go TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok
Facebook Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn
seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle
Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private
Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link:
https://wbs.law/facebook X / Twitter Erfahre als Erster, wenn es
wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen
bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link:
https://wbs.law/twitter Podcasts Du bist unterwegs, unter der
Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für
dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify,
Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links:
https://wbs.law/spotify https://wbs.law/soundcloud
https://wbs.law/apple Unser Zweitkanal Unseren weiteren
YouTube-Kanal „WBS – Die Experten“ kennst du, oder? Wenn nicht, da
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https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__27.html
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