Beschreibung

vor 3 Monaten

Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22.03.2007 - 9 Ca
475/06:





Sachverhalt


- Kläger: Langjähriger Lagerist bei der Beklagten, seit 1990
beschäftigt


- Verletzung: Fahrradunfall mit Schulterblattbruch,
arbeitsunfähig vom 05.09.2006 bis 27.10.2006


- Teilnahme an zwei Marathonläufen während der Arbeitsunfähigkeit


- Ärztliche Erlaubnis zur Teilnahme an den Läufen





Entscheidende Urteilsgründe


- **Außerordentliche Kündigung**:


- Keine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses


- Keine Verzögerung oder Gefährdung der Genesung nach ärztlicher
Einschätzung





- **Ordentliche Kündigung**:


- Nicht sozial gerechtfertigt nach § 1 Abs. 2 KSchG


- Kein nachgewiesenes genesungsgefährdendes Verhalten des Klägers





Artikel:


1. ⁠Kündigung -was kann man machen?


2. fristlose Kündigung - wichtige Informationen





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