My body, my choice? Das Bundesverfassungsgericht über Abtreibungen

My body, my choice? Das Bundesverfassungsgericht über Abtreibungen

42 Minuten
Podcast
Podcaster
Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)

Beschreibung

vor 6 Monaten
Schwangerschaftsabbrüche sollen in der Frühphase nicht mehr
grundsätzlich strafbar sein – das empfiehlt eine Expertenkommission
der Bundesregierung. Auch international nimmt die Debatte um
Abtreibungen wieder Fahrt auf, mit gegenläufigen Tendenzen. Während
Frankreich die „Freiheit auf Abtreibung“ in der Verfassung
verankert, übertreffen sich konservativ regierte US-Bundesstaaten
mit immer strengeren Abtreibungsverboten. In Deutschland galt die
Debatte um Schwangerschaftsabbrüche lange als befriedet. Denn
Abtreibungen sind zwar im Strafgesetzbuch geregelt – bleiben aber
in den allermeisten Fällen straffrei. Wie es zu dieser
widersprüchlich anmutenden Regelung gekommen ist, welche Grundlagen
das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen aus 1975 und
1993 gelegt hat und was genau die Expertenkommission der
Bundesregierung vorschlägt, darüber spricht die Justizreporterin
Alena Lagmöller mit Laura Klein, wissenschaftlicher Mitarbeiterin
und Habilitandin an der Universität Mainz.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...
15
15
:
: