Wiederaufnahme im Strafverfahren – Rechtssicherheit vor Gerechtigkeit?
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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 1 Jahr
Wer in einem Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen wird, darf
für dieselbe Tat nicht noch einmal angeklagt werden. Auch nicht,
wenn man Jahre später neue Beweise findet. Das hat das
Bundesverfassungsgericht diese Woche entschieden und damit die
umstrittene Reform der Strafprozessordnung aus dem Jahr 2021
gekippt. Warum die Richter*innen in Karlsruhe so entschieden haben,
welcher Fall dem Urteil zugrunde lag und ob die Entscheidung
gerecht ist, darüber sprechen die Justizreporter Klaus Hempel und
Kolja Schwartz
für dieselbe Tat nicht noch einmal angeklagt werden. Auch nicht,
wenn man Jahre später neue Beweise findet. Das hat das
Bundesverfassungsgericht diese Woche entschieden und damit die
umstrittene Reform der Strafprozessordnung aus dem Jahr 2021
gekippt. Warum die Richter*innen in Karlsruhe so entschieden haben,
welcher Fall dem Urteil zugrunde lag und ob die Entscheidung
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