Kriminelle Vereinigung in ehemaligem Nato-Bunker

Kriminelle Vereinigung in ehemaligem Nato-Bunker

29 Minuten
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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)

Beschreibung

vor 1 Jahr
Sie warben damit, über ihre Server könne man alles verbreiten,
außer Kinderpornographie und Terrorismus. Und sie sicherten ihren
Kunden zu, sie immer online zu halten und vor staatlichem Zugriff
zu schützen - die Bertreiber des so genannten Cyberbunkers. In
einem ehemaligen Nato-Bunker hatten sie ihr Rechenzentrum
aufgeschlagen. Etwa 250.000 Straftaten waren dann von ihren Kunden
über die Server im Darknet begangen worden. Das Landgericht Trier
hatte die Betreiber 2021 wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung
in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Stefanie Georgi ist
Richterin am Landgericht Trier. Sie war Berichterstatterin in dem
Verfahren, hat also maßgeblich an dem Urteil mitgewirkt.
Justizreporter Kolja Schwartz spricht mit ihr über das Urteil, die
Schwierigkeiten des Verfahrens und die Revisionsentscheidung des
Bundesgerichtshofs dazu.

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