Jung, wild, straffällig - 100 Jahre Jugendstrafrecht
28 Minuten
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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 1 Jahr
Schon 1923 kam dem Gesetzgeber die Idee, dass man jugendliche
Straftäter*innen nicht mit Erwachsenen gleichsetzen sollte. Daraus
entstand das Jugendgerichtsgesetz, das in teilweise abgewandelter
Form bis heute Bestand hat. Wie hat sich das Jugendstrafrecht
seitdem entwickelt? Welche Sanktionen sind sinnvoll bei
Jugendlichen? Und ist die Jugend von heute wirklich krimineller
geworden, wie oft behauptet wird? Die Justizreporter*innen Elena
Raddatz und Max Bauer sprechen darüber mit Prof. Dr. Jörg Kinzig,
dem Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität
Tübingen, und Liane Kunz von der Jugendgerichtshilfe des
Landkreises Karlsruhe
Straftäter*innen nicht mit Erwachsenen gleichsetzen sollte. Daraus
entstand das Jugendgerichtsgesetz, das in teilweise abgewandelter
Form bis heute Bestand hat. Wie hat sich das Jugendstrafrecht
seitdem entwickelt? Welche Sanktionen sind sinnvoll bei
Jugendlichen? Und ist die Jugend von heute wirklich krimineller
geworden, wie oft behauptet wird? Die Justizreporter*innen Elena
Raddatz und Max Bauer sprechen darüber mit Prof. Dr. Jörg Kinzig,
dem Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität
Tübingen, und Liane Kunz von der Jugendgerichtshilfe des
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