Hochzeit wegen Corona verlegt - Bekommt die Fotografin trotzdem Geld?
19 Minuten
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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 1 Jahr
Ein Hochzeitspaar wollte im August 2020 kirchlich heiraten und
hatte zu diesem Zwecke schon eine Fotografin engagiert. Knapp die
Hälfte des Honorars wurde als Anzahlung bereits geleistet. Doch
dann kam Corona und die Hochzeit wurde verschoben. Am neuen Termin
wollte das Brautpaar einen anderen Fotografen. Dieser hatte bereits
die standesamtliche Trauung fotografiert, war am ursprünglichen
Termin für die kirchliche Trauung aber verhindert. Das Paar teilte
diese Entscheidung der Fotografin mit und verlangte nun das
angezahlte Geld zurück. Dieser Fall wurde heute am
Bundesgerichtshof verhandelt und entschieden. Ist das Festhalten am
ursprünglichen Vertag für das Hochzeitspaar unzumutbar? Liegt hier
vielleicht sogar ein absolutes Fixgeschäft vor? Haben sie ein
Rücktrittsrecht aus Störung der Geschäftsgrundlage? Oder ist eine
ergänzenden Vertragsauslegung vorrangig? Die Justizreporter*innen
Fabian Töpel und Kerstin Anabah sprechen mit den Praktikant*innen
Philipp Willock und Naike Radewagen über ihren ersten Besuch
am Bundesgerichtshof und diskutieren anschließend die Grundlagen
der Entscheidung.
hatte zu diesem Zwecke schon eine Fotografin engagiert. Knapp die
Hälfte des Honorars wurde als Anzahlung bereits geleistet. Doch
dann kam Corona und die Hochzeit wurde verschoben. Am neuen Termin
wollte das Brautpaar einen anderen Fotografen. Dieser hatte bereits
die standesamtliche Trauung fotografiert, war am ursprünglichen
Termin für die kirchliche Trauung aber verhindert. Das Paar teilte
diese Entscheidung der Fotografin mit und verlangte nun das
angezahlte Geld zurück. Dieser Fall wurde heute am
Bundesgerichtshof verhandelt und entschieden. Ist das Festhalten am
ursprünglichen Vertag für das Hochzeitspaar unzumutbar? Liegt hier
vielleicht sogar ein absolutes Fixgeschäft vor? Haben sie ein
Rücktrittsrecht aus Störung der Geschäftsgrundlage? Oder ist eine
ergänzenden Vertragsauslegung vorrangig? Die Justizreporter*innen
Fabian Töpel und Kerstin Anabah sprechen mit den Praktikant*innen
Philipp Willock und Naike Radewagen über ihren ersten Besuch
am Bundesgerichtshof und diskutieren anschließend die Grundlagen
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