EZB-Urteil: Brüssel knöpft sich Deutschland vor
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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 3 Jahren
Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass
das milliardenschwere Anleihekaufprogramm „PSPP“ teilweise
verfassungswidrig sei. Damit stellte sich Karlsruhe das erste Mal
gegen den Europäischen Gerichtshof, der das Programm zuvor
gebilligt hatte. Die EU-Kommission hat deshalb gegen Deutschland
ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Mit dem
Urteil habe Deutschland den Vorrang des EU-Rechts missachtet. Die
Kommission sieht im Urteil des Verfassungsgerichts einen
gefährlichen Präzedenzfall. Ihre Befürchtung: EU-Staaten wie Polen
oder Ungarn, denen die Kommission die Verletzung von
rechtsstaatlichen Prinzipien vorwirft, könnten Urteilen des
Europäischen Gerichtshofs nun ebenfalls nicht mehr folgen und dabei
auf Deutschland verweisen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert,
eine Stellungnahme abzugeben. Was bezweckt Brüssel mit dem
Verfahren? Ist es gerechtfertigt? Was droht da am Ende? Klaus
Hempel spricht darüber mit Prof. Dr. Frank Hoffmeister. Er ist
Vorsitzender des Brüsseler Verbandes der Europa-Union – einem
unabhängigen, überparteilichen Verein, der sich für eine
weitreichende europäische Integration stark macht. Hauptberuflich
arbeitet er bei der EU-Kommission.
das milliardenschwere Anleihekaufprogramm „PSPP“ teilweise
verfassungswidrig sei. Damit stellte sich Karlsruhe das erste Mal
gegen den Europäischen Gerichtshof, der das Programm zuvor
gebilligt hatte. Die EU-Kommission hat deshalb gegen Deutschland
ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Mit dem
Urteil habe Deutschland den Vorrang des EU-Rechts missachtet. Die
Kommission sieht im Urteil des Verfassungsgerichts einen
gefährlichen Präzedenzfall. Ihre Befürchtung: EU-Staaten wie Polen
oder Ungarn, denen die Kommission die Verletzung von
rechtsstaatlichen Prinzipien vorwirft, könnten Urteilen des
Europäischen Gerichtshofs nun ebenfalls nicht mehr folgen und dabei
auf Deutschland verweisen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert,
eine Stellungnahme abzugeben. Was bezweckt Brüssel mit dem
Verfahren? Ist es gerechtfertigt? Was droht da am Ende? Klaus
Hempel spricht darüber mit Prof. Dr. Frank Hoffmeister. Er ist
Vorsitzender des Brüsseler Verbandes der Europa-Union – einem
unabhängigen, überparteilichen Verein, der sich für eine
weitreichende europäische Integration stark macht. Hauptberuflich
arbeitet er bei der EU-Kommission.
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