Bereitschaft gleich Arbeitszeit?
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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 3 Jahren
Diese Woche hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine
Rufbereitschaft in vollem Umfang als Arbeitszeit gelten kann, wenn
der Beschäftigte in seiner Freizeit ganz erheblich eingeschränkt
ist. Geklagt hatte ein Berufsfeuerwehrmann aus Offenbach am Main.
Er muss während seiner Rufbereitschaft innerhalb von zwanzig
Minuten mit Einsatzwagen an seiner Dienststelle sein. Was er wo in
seiner Freizeit macht, ist hingegen egal. Welche Auswirkungen das
Urteil des EuGH nun für den Fall des Berufsfeuerwehrmannes und
andere, ähnliche gelagerte Fälle hat, darüber spricht
Justizreporterin Kerstin Anabah mit Eckhardt Schwill. Er ist
Justiziar bei der Gewerkschaft der Beamten und Arbeitnehmer im
kommunalen Dienst.
Rufbereitschaft in vollem Umfang als Arbeitszeit gelten kann, wenn
der Beschäftigte in seiner Freizeit ganz erheblich eingeschränkt
ist. Geklagt hatte ein Berufsfeuerwehrmann aus Offenbach am Main.
Er muss während seiner Rufbereitschaft innerhalb von zwanzig
Minuten mit Einsatzwagen an seiner Dienststelle sein. Was er wo in
seiner Freizeit macht, ist hingegen egal. Welche Auswirkungen das
Urteil des EuGH nun für den Fall des Berufsfeuerwehrmannes und
andere, ähnliche gelagerte Fälle hat, darüber spricht
Justizreporterin Kerstin Anabah mit Eckhardt Schwill. Er ist
Justiziar bei der Gewerkschaft der Beamten und Arbeitnehmer im
kommunalen Dienst.
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