AfD vorerst kein Verdachtsfall

AfD vorerst kein Verdachtsfall

24 Minuten
Podcast
Podcaster
Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)

Beschreibung

vor 3 Jahren
Der Podcast war bereits geplant. Das Bundesamt für
Verfassungsschutz hatte die AfD bundesweit als rechtsextremen
Verdachtsfall eingestuft. Damit musste die Partei damit rechnen,
mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet zu werden. Die
Einstufung wurde an die Medien "durchgestochen", keine offizielle
Stellungnahme vom Verfassungsschutz dazu. Wir wollten klären: Warum
hat der Verfassungsschutz so entschieden? Was heißt "beobachten" in
diesem Fall? Kurz vor der Aufnahme im Studio kam auf einmal eine
Meldung, die alles über den Haufen warf: Das Verwaltungsgericht
Köln entschied, dass bis zur Entscheidung im laufenden Eilverfahren
die Partei vorläufig nicht als Verdachtsfall eingestuft werden
darf. Die Justizreporter Christoph Kehlbach und Klaus Hempel
erklären die Hintergründe der Entscheidungen des
Verwaltungsgerichts Köln und des Bundesamtes für Verfassungsschutz
ausführlich und fassen zusammen, was das in Zukunft für die AfD
bedeuten könnte.

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