8. DIE INFORMATIONSPFLICHT IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE DES ARBEITGEBERS
26 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Transparenz in der Betriebsrente: Was Arbeitgeber in der
Betriebsrente Ihren Arbeitnehmer offenlegen müssen
Tauche mit den bAVProfis ein in die komplexe Welt der
betrieblichen Altersvorsorge (BAV), wo wir Licht auf die
entscheidenden Aspekte werfen, die jeder Arbeitgeber kennen
sollte.
In dieser Folge des BAVTREND Podcasts: Die Informationspflicht in
der betrieblichen Altersvorsorge eines Arbeitgebers:
Umfassende Aufklärung über Versorgungsmodelle: Arbeitgeber
müssen ihre Mitarbeiter nach Aufforderung detailliert über die
verschiedenen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
informieren, einschließlich der Unterschiede zwischen
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds,
Unterstützungskasse und Direktzusage.
Transparente Beitrags- und Leistungsdarstellung: Es ist
Pflicht, die Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber und der
Arbeitnehmer leisten, sowie die zu erwartenden Leistungen im
Rentenalter klar und verständlich darzulegen. Dies beinhaltet
auch eine Aufklärung über die steuer- und
sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und
Leistungen.
Informationen über Portabilität und Unverfallbarkeit:
Arbeitgeber müssen darüber informieren, unter welchen Bedingungen
die Ansprüche auf betriebliche Altersvorsorge bei einem
Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben (Portabilität) und ab wann
diese unverfallbar sind, also auch bei vorzeitigem Ausscheiden
aus dem Unternehmen bestehen bleiben.
Aufklärung über Risiken und Garantien: Arbeitnehmer müssen
über mögliche Risiken der Altersvorsorgeprodukte, wie etwa
Kapitalmarktrisiken oder das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers,
sowie über vorhandene Garantien und Sicherungsmechanismen (z.B.
Pensionssicherungsverein) informiert werden.
Regelmäßige Statusberichte und Anpassungen: Arbeitgeber sind
verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig über den aktuellen
Stand ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Dies
umfasst jährliche Kontoauszüge sowie Informationen über
Anpassungen der Beiträge oder Leistungen aufgrund von Änderungen
der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der wirtschaftlichen
Situation des Unternehmens.
Unser Experte, Oliver Velleman von den bAVProfis
beleuchtet die neuesten Entwicklungen in den Informationspflichen
der BAV des Arbeitgebers.
Begleite uns auf einer Reise durch die komplexen, aber
faszinierenden Landschaften der betrieblichen Altersvorsorge,
während wir die Schlüsselthemen und Geheimnisse enthüllen, die
den Unterschied zwischen einer d
Betriebsrente Ihren Arbeitnehmer offenlegen müssen
Tauche mit den bAVProfis ein in die komplexe Welt der
betrieblichen Altersvorsorge (BAV), wo wir Licht auf die
entscheidenden Aspekte werfen, die jeder Arbeitgeber kennen
sollte.
In dieser Folge des BAVTREND Podcasts: Die Informationspflicht in
der betrieblichen Altersvorsorge eines Arbeitgebers:
Umfassende Aufklärung über Versorgungsmodelle: Arbeitgeber
müssen ihre Mitarbeiter nach Aufforderung detailliert über die
verschiedenen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
informieren, einschließlich der Unterschiede zwischen
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds,
Unterstützungskasse und Direktzusage.
Transparente Beitrags- und Leistungsdarstellung: Es ist
Pflicht, die Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber und der
Arbeitnehmer leisten, sowie die zu erwartenden Leistungen im
Rentenalter klar und verständlich darzulegen. Dies beinhaltet
auch eine Aufklärung über die steuer- und
sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und
Leistungen.
Informationen über Portabilität und Unverfallbarkeit:
Arbeitgeber müssen darüber informieren, unter welchen Bedingungen
die Ansprüche auf betriebliche Altersvorsorge bei einem
Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben (Portabilität) und ab wann
diese unverfallbar sind, also auch bei vorzeitigem Ausscheiden
aus dem Unternehmen bestehen bleiben.
Aufklärung über Risiken und Garantien: Arbeitnehmer müssen
über mögliche Risiken der Altersvorsorgeprodukte, wie etwa
Kapitalmarktrisiken oder das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers,
sowie über vorhandene Garantien und Sicherungsmechanismen (z.B.
Pensionssicherungsverein) informiert werden.
Regelmäßige Statusberichte und Anpassungen: Arbeitgeber sind
verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig über den aktuellen
Stand ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Dies
umfasst jährliche Kontoauszüge sowie Informationen über
Anpassungen der Beiträge oder Leistungen aufgrund von Änderungen
der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der wirtschaftlichen
Situation des Unternehmens.
Unser Experte, Oliver Velleman von den bAVProfis
beleuchtet die neuesten Entwicklungen in den Informationspflichen
der BAV des Arbeitgebers.
Begleite uns auf einer Reise durch die komplexen, aber
faszinierenden Landschaften der betrieblichen Altersvorsorge,
während wir die Schlüsselthemen und Geheimnisse enthüllen, die
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