Lieferketten und Sorgfaltspflichten – Zwischenbilanz und Ausblick
Es heißt, das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) …
23 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Es heißt, das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) sei das
„Trainingscamp“ für die EU-Richtlinie CSDDD. Denn mit der CSDDD
kommen noch zusätzliche Sorgfaltspflichten auf die Unternehmen zu.
Erste Erfahrungen mit dem LkSG zeigen: IT-Tools scheinen sich bei
der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten auszuzahlen und Behörden
haken durchaus nach, wenn Unternehmen untätig bleiben. Anne-Kathrin
Gillig, Partnerin, und Dr. Thomas Uhlig, Partner bei KPMG Law,
sprechen in dieser Folge über die Erfahrungen mit dem LkSG und
darüber, was die CSDDD für die Unternehmen bedeutet. Kontaktieren
Sie Anne-Kathrin Gillig gerne unter agillig@kpmg-law.com und Dr.
Thomas Uhlig unter tuhlig@kpmg-law.com.
„Trainingscamp“ für die EU-Richtlinie CSDDD. Denn mit der CSDDD
kommen noch zusätzliche Sorgfaltspflichten auf die Unternehmen zu.
Erste Erfahrungen mit dem LkSG zeigen: IT-Tools scheinen sich bei
der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten auszuzahlen und Behörden
haken durchaus nach, wenn Unternehmen untätig bleiben. Anne-Kathrin
Gillig, Partnerin, und Dr. Thomas Uhlig, Partner bei KPMG Law,
sprechen in dieser Folge über die Erfahrungen mit dem LkSG und
darüber, was die CSDDD für die Unternehmen bedeutet. Kontaktieren
Sie Anne-Kathrin Gillig gerne unter agillig@kpmg-law.com und Dr.
Thomas Uhlig unter tuhlig@kpmg-law.com.
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