In diesen 15 Ländern die deutsche Rente (fast) steuerfrei beziehen
Wer als (Vor-) Ruheständler ins Ausland umzieht, muss sich
genauestens mit den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen im
Herkunftsland und im neuen Wohnsitzland befassen. Denn dort wird
definiert, welches Land die Rente, Pension, Einmalzahlung,...
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Wer als (Vor-) Ruheständler ins Ausland umzieht, muss sich
genauestens mit den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen im
Herkunftsland und im neuen Wohnsitzland befassen. Denn dort wird
definiert, welches Land die Rente, Pension, Einmalzahlung,
Leistungen aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge
besteuern darf.
Deutsche Ruhestandsbezüge sind grundsätzlich im Deutschland zu
versteuern - außer das DBA sagt etwas anderes. Und tatsächlich
ergeben sich aus den DBAs interessante Optionen. So gibt es
nämlich eine Reihe von DBA-Ländern, in welche die gesetzliche
Rente abzugsfrei und brutto aus Deutschland überweisen wird....
und wo dann die deutsche Rente auch nicht besteuert wird.
Das bekannteste Beispiel dafür ist is Thailand, wo deutsche
Rentner jahrzehntelang leben konnten, ohne einen Cent Steuern zu
bezahlen (leider hat sich das thailändische Steuerrecht vor
kurzem geändert). Aber es gibt noch eine Reihe von anderen
Ländern, wo die deutsche Rente weder in Deutschland, noch im
Wohnsitzstaat besteuert wird (bzw. fast nicht besteuert wird).
15 dieser Länder wollen wir in diesem Video vorstellen...
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