Bundesverfassungsgericht: Neues Wahlrecht ist "überwiegend verfassungsgemäß"

Bundesverfassungsgericht: Neues Wahlrecht ist "überwiegend verfassungsgemäß"

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Verfassung, Gesetze und Rechtsprechung - Was Richter oft in rostigem Juristenlatein entscheiden, darüber wird beim Radioreport Recht in verständlicher Form berichtet.

Beschreibung

vor 1 Monat
2023 hatte der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition ein
neues Wahlrecht beschlossen. U.a. wurde die sogenannte
Grundmandatsklausel gestrichen, von der bisher vor allem CSU und
die Linke profitiert haben. Diese fühlten sich benachteiligt und
klagten gegen das neue Bundeswahlgesetz vorm
Bundesverfassungsgericht. Nun hat der Zweite Senat sein Urteil
verkündet: Das Bundeswahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß.
Die 5%-Sperrklausel ist derzeit aber verfassungswidrig. Bis zu
einer Neuregelung durch den Gesetzgeber gilt bis auf Weiteres die
Grundmandatsklausel fort.

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