Ist schon die Information über eine Behandlung ein Gesundheitsdatum?
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner
Entscheidung vom 12.06.2024, W211 2281442-1/10E
instruktiv mit dieser Frage und den Zulässigkeitstatbeständen des
Art. 9 Abs. 2 DSGVO beschäftigt. Aber nicht nur das
macht die Entscheidung interessant, sondern auch der Umstand, wie
es dazu gekommen ist, kann für die Praxis Denkanstöße geben.
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