Von technischen Pannen und dem neuen Wahlrecht
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Die Justizreporter*innen, der Jura Podcast der ARD-Rechtsredaktion direkt aus Karlsruhe. Wir berichten von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem (…)
Beschreibung
vor 3 Monaten
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kursiert am Abend vorher
durch die sozialen Netzwerke aufgrund eines „technischen Fehlers“.
Das hat bei den Justizreporter*innen aus Karlsruhe für einige
Aufregung und eine gemeinsame Nachtschicht gesorgt. Wie kam dieser
Fehler zustande? Ist das Urteil echt? Und was bedeutet der Umstand
für die weitere Berichterstattung. Justizreporter Fabian Töpel
befragt seine Kolleg*innen Gigi Deppe und Frank Bräutigam, wie sie
diese aufregende Nacht erlebt haben und was das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts bedeutet. 2023 hatte der Bundestag mit
den Stimmen der Ampel-Koalition ein neues Wahlrecht beschlossen.
Unter anderem wurde die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen,
von der bisher vor allem CSU und die Linke profitiert haben. Diese
fühlten sich benachteiligt und klagten gegen das neue
Bundeswahlgesetz vorm Bundesverfassungsgericht. Nun hat der Zweite
Senat sein Urteil verkündet: Das Bundeswahlgesetz ist überwiegend
verfassungsgemäß. Die 5%-Sperrklausel ist derzeit aber
verfassungswidrig. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber
gilt bis auf Weiteres die Grundmandatsklausel fort.
durch die sozialen Netzwerke aufgrund eines „technischen Fehlers“.
Das hat bei den Justizreporter*innen aus Karlsruhe für einige
Aufregung und eine gemeinsame Nachtschicht gesorgt. Wie kam dieser
Fehler zustande? Ist das Urteil echt? Und was bedeutet der Umstand
für die weitere Berichterstattung. Justizreporter Fabian Töpel
befragt seine Kolleg*innen Gigi Deppe und Frank Bräutigam, wie sie
diese aufregende Nacht erlebt haben und was das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts bedeutet. 2023 hatte der Bundestag mit
den Stimmen der Ampel-Koalition ein neues Wahlrecht beschlossen.
Unter anderem wurde die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen,
von der bisher vor allem CSU und die Linke profitiert haben. Diese
fühlten sich benachteiligt und klagten gegen das neue
Bundeswahlgesetz vorm Bundesverfassungsgericht. Nun hat der Zweite
Senat sein Urteil verkündet: Das Bundeswahlgesetz ist überwiegend
verfassungsgemäß. Die 5%-Sperrklausel ist derzeit aber
verfassungswidrig. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber
gilt bis auf Weiteres die Grundmandatsklausel fort.
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