#103: Immobilienfonds als Lösung nach §6b EstG – Jan Döhler im Gespräch mit Judith Lazar und Klaus Weber
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vor 3 Monaten
Wer ein Gebäude oder ein Grundstück veräußert und dadurch stille
Reserven realisiert, muss dies als Einkommen versteuern – es sei
denn, der Erlös wird unmittelbar wieder in Immobilien (oder in
einen Immobilienfonds) investiert, denn dann wird die
Steuerschuld aufgeschoben. Dahinter steckt §6b des
Einkommensteuergesetzes. Was einfach klingt, kann im Detail sehr
kompliziert sein. Für wen das überhaupt infrage kommt, worauf man
achten sollte und welche Rolle §6b als Vertriebsargument spielt,
erklären Judith Lazar von INTEGRA Treuhandgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft und Klaus Weber von PATRIZIA
GrundInvest im Gespräch mit PB3C-Moderator Jan Döhler im „PB3C
RealTalk“.
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