#107: Richtig zahlen unter Vorbehalt der Rückforderung
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vor 2 Monaten
Stell dir vor, jemand fordert Geld von dir, hat es aber nicht
verdient. Zum Beispiel möchte jemand Geld für eine völlig
untaugliche Software.
Vermutlich wirst du dich gegen die Zahlung wehren. Es gibt aber
auch Situationen, in denen du dir keinen Streit leisten kannst.
Jetzt könntest du sagen:
„Dann zahle ich halt jetzt und hole mir das Geld später wieder
zurück!“
Das kann aber häufig daran scheitern, dass § 814 BGB die
Rückforderung später nicht mehr zulässt. Nämlich dann, wenn du
bei der Zahlung gewusst hast, dass du die Zahlung eigentlich
nicht schuldest. Das ergibt sich häufig aus dem E-Mail-Verkehr,
indem du normalerweise ja die schlechte Leistung (oder nicht
erfolgte Leistung) bemängelst.
Jetzt gibt es hier einen Ausweg: du erklärst einen Vorbehalt bei
der Zahlung.
Hier musst du aber wieder höllisch aufpassen. Denn es darf sich
nicht um einen die Erfüllung hindernden Vorbehalt handeln sondern
lediglich um einen Vorbehalt, dass du später möglicherweise das
Geld wieder zurückforderst.
Wie das genau funktioniert, erkläre ich dir ausführlich in dieser
Folge.
Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
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folgst. #Geschäftsführer #Unternehmer #Zahlungsvorbehalt
#Rückforderung #Vorbehalt
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