3 F*ck ups rund um die Beweisaufnahme
Steht vor Gericht Aussage gegen Aussage, z.B. im Falle der
verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers, ist eine
Beweisaufnahme mitunter unausweichlich. Was der Kläger gelegentlich
herbeisehnt („endlich kommt die Wahrheit ans Licht!“),...
24 Minuten
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vor 3 Monaten
Steht vor Gericht Aussage gegen Aussage, z.B. im Falle der
verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers, ist eine
Beweisaufnahme mitunter unausweichlich. Was der Kläger
gelegentlich
herbeisehnt („endlich kommt die Wahrheit ans Licht!“), kann
indes, wie jeder Anwalt weiß, zum Bumerang werden. Denn:
Beweisaufnahmen vor dem Arbeitsgericht folgen recht
eigentümlichen Regeln, die selbst dem erfahrensten Kläger und dem
engagiertesten Betriebsratsmitglied unvertraut sein dürften.
Die Rechtsanwälte Christian Wiszkocsill aus Passau und Niklas
Pastille, LL.M. aus Berlin erläutern Ihnen die Einzelheiten.
Themen in der heutigen Folge:
F*ck-Up Nr. 1: Der „unzuverlässige“ Zeuge
F*ck-Up Nr. 2: Vergleichsverhandlung „tot“ nach der
Beweisaufnahme
F*ck-Up Nr. 3: Das Gericht fasst zusammen, was so gar nicht
gesagt
worden ist (kein Wortprotokoll vor dem Arbeitsgericht!)
Anwaltsfazit für Betriebsräte und Arbeitnehmer: Fluch und
Segen der Beweisaufnahme, worauf zu achten ist achten!
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 3 https://www.waf-seminar.de/br258
Webinar Arbeitsrecht Teil
3 https://www.waf-seminar.de/on258
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