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vor 4 Monaten
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Richtig abgesichert in die
Ausbildung - Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps zum
Versicherungsschutz für Auszubildende
In diesen Wochen beginnt für viele junge Menschen ein
aufregender Lebensabschnitt. Mit dem Start ihrer Ausbildung
treten sie ins Berufsleben ein. Neue Aufgaben, Pläne und
Herausforderungen kommen auf die Berufseinsteiger zu. Da steht
das Thema Versicherungen sicher nicht an erster Stelle. Dennoch
sollten sie sich damit auseinandersetzen, um im Fall der Fälle
Geld und Nerven zu sparen.
„Am wichtigsten sind für Azubis die
Privathaftpflichtversicherung und die Absicherung der
Arbeitskraft durch eine Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Krankenversicherung ist
ohnehin Pflicht“, sagt man bei Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Die Ausbildungsvergütung gilt als sozialversicherungspflichtiges
Einkommen, daher müssen sich Azubis bei einer betrieblichen
Ausbildung mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses bei einer
gesetzlichen Krankenkasse versichern. „Wenn die Auszubildenden
nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn eine
Versicherungsbescheinigung vorlegen, wird der Ausbildungsbetrieb
sie bei der Kasse versichern, bei der sie vorher über die Eltern
versichert waren“, sagt man beim BdV.
Zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen zählt die private
Haftpflichtversicherung, da sie vor den finanziellen Folgen der
gesetzlichen Haftpflicht schützt. Wer einer anderen Person einen
Schaden zufügt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Das
kann besonders bei Personenschäden sehr teuer werden. Die
Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man
anderen schuldhaft zugefügt hat und wehrt Schadensersatzansprüche
ab, die jemand zu Unrecht erhebt. „Meist sind Azubis bis zum 25.
Lebensjahr über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern
mitversichert – sofern diese eine abgeschlossen haben. Es lohnt
sich also, vor Abschluss einer eigenen Police beim Versicherer
der Eltern nachzufragen, ob und wie lange man mitversichert ist“,
heißt es.
Die Absicherung der Arbeitskraft durch eine private Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist auch für junge Menschen
besonders wichtig. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird in
den ersten fünf Jahren nur nach einem Arbeitsunfall oder bei
einer Berufskrankheit gezahlt. Und auch danach sind ihre
Leistungen oftmals zeitlich befristet und in der Höhe nicht
ausreichend, um den erreichten Lebensstandard bei dauerhaftem
Arbeitskraftverlust zu sichern. Eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn
der zuletzt – wie in gesunden Tagen – ausgeübte Beruf aus
gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden
kann.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20240813_kvp.mp3
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