087 Familienschaukel – Vermögen unter Ehegatten steueroptimiert und flexibel teilen
ThinkTax.087: Hendrik Grosse und Dr. Benjamin Rothmund heißen Sie
herzlich willkommen.
14 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
Barvermögen ist erbschaftsteuerlich nicht begünstigt und für das
Familienheim gilt bei Übertragung im Todesfall eine 10-jährige
Behaltefrist. Daher gilt es, bereits zu Lebzeiten tätig zu werden.
Bei ungleicher Vermögensverteilung der Ehegatten lassen sich
mittels der Familienheimschaukel und einer anschließenden
Überkreuzschenkung Steuervorteile und Flexibilität elegant
kombinieren. Welche Schrittfolge man dabei einhalten sollte,
besprechen wir in der neuen Folge von „ThinkTax – Legal Insights zu
Unternehmensstrukturen und Steuern“.
Familienheim gilt bei Übertragung im Todesfall eine 10-jährige
Behaltefrist. Daher gilt es, bereits zu Lebzeiten tätig zu werden.
Bei ungleicher Vermögensverteilung der Ehegatten lassen sich
mittels der Familienheimschaukel und einer anschließenden
Überkreuzschenkung Steuervorteile und Flexibilität elegant
kombinieren. Welche Schrittfolge man dabei einhalten sollte,
besprechen wir in der neuen Folge von „ThinkTax – Legal Insights zu
Unternehmensstrukturen und Steuern“.
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