Was das Urteil zur Wahlrechtsreform bedeutet
Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform des Bundeswahlgesetzes
in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Damit bleibt die
Grundmandatsklausel vorerst bestehen. Dazu Einschätzungen vom
Wahlrechtsexperten Thorsten Faas.
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform des Bundeswahlgesetzes
in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Damit bleibt die
Grundmandatsklausel vorerst bestehen. Dazu Einschätzungen vom
Wahlrechtsexperten Thorsten Faas.
in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Damit bleibt die
Grundmandatsklausel vorerst bestehen. Dazu Einschätzungen vom
Wahlrechtsexperten Thorsten Faas.
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