Knöllchen-Urteil: Rechte von Fahrzeughaltern gestärkt
Wird ein Auto widerrechtlich geparkt, können die Behörden nicht
ohne Weiteres den Halter belangen. So das Bundesverfassungsgericht.
ARD-Rechtsexperte Philip Raillon erklärt, wesentlich sei, wer den
Wagen abgestellt habe.
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Beschreibung
vor 5 Monaten
Wird ein Auto widerrechtlich geparkt, können die Behörden nicht
ohne Weiteres den Halter belangen. So das Bundesverfassungsgericht.
ARD-Rechtsexperte Philip Raillon erklärt, wesentlich sei, wer den
Wagen abgestellt habe.
ohne Weiteres den Halter belangen. So das Bundesverfassungsgericht.
ARD-Rechtsexperte Philip Raillon erklärt, wesentlich sei, wer den
Wagen abgestellt habe.
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