#56 Kleinunternehmerregelung - Änderungen ab 1.1.2025
Let´s Talk - der Podcast der Fidas Steuerberatung
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vor 3 Monaten
Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2024 veröffentlicht mit
Bundesgesetzblatt vom 19.07.2024 wird die Kleinunternehmerregelung
im Umsatzsteuerrecht neu geregelt. Die Regelungen werden ab
1.1.2025 in Kraft treten und erstmals auf Umsätze und sonstige
Sachverhalte angewendet werden, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt
werden bzw. sich ereignen. Die Neuerungen sind grundsätzlich zu
begrüßen, weil sie einerseits die Kleinunternehmerregelung
praxisfreundlicher machen sowie Verwaltungsaufwand reduzieren und
andererseits die Möglichkeit zur Befreiung auf den gesamten EU-Raum
ausweiten. Es bleiben jedoch auch umsatzsteuerliche
Entlastungsmöglichkeiten ungenützt, die der EU-Rechtsrahmen
zulassen würde. Steuerberater Jörg Atzlinger beantwortet die
wichtigsten Fragen zur Kleinunternehmerregelung
Bundesgesetzblatt vom 19.07.2024 wird die Kleinunternehmerregelung
im Umsatzsteuerrecht neu geregelt. Die Regelungen werden ab
1.1.2025 in Kraft treten und erstmals auf Umsätze und sonstige
Sachverhalte angewendet werden, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt
werden bzw. sich ereignen. Die Neuerungen sind grundsätzlich zu
begrüßen, weil sie einerseits die Kleinunternehmerregelung
praxisfreundlicher machen sowie Verwaltungsaufwand reduzieren und
andererseits die Möglichkeit zur Befreiung auf den gesamten EU-Raum
ausweiten. Es bleiben jedoch auch umsatzsteuerliche
Entlastungsmöglichkeiten ungenützt, die der EU-Rechtsrahmen
zulassen würde. Steuerberater Jörg Atzlinger beantwortet die
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