Follow the Rechtsstaat Folge 91
Erfolg für COMPACT, Faesers Pläne zu heimlichen BKA-Besuchen,
Schwachstellen der Informationsfreiheit, RKI Files
40 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Monaten
Stefan Brink und Niko Härting sprechen (ab Minute 01:03) über den
überraschend schnellen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) in Sachen COMPACT (Beschluss vom 14.8.2024, Az. 6 VR
1.24). Der ansonsten als durchaus staatstragend bekannte 6. Senat
setzte das Vereinsverbot außer Vollzug und meldete in einer
Pressemitteilung deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des
Vereinsverbots an. Ein Eigentor der Bundesinnenministerin mit
Ansage, denn es gibt kaum einen Verfassungsrechtler, den die
Entscheidung des BVerwG überrascht. Die TAZ berichtet über einen
Gesetzesentwurf aus dem Hause Faeser (ab Minute 10:07), dem
gleichfalls die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben
ist. BKA-Beamten soll es erleichtert werden, Computer, Tablets und
Smartphones mit Überwachungssoftware auszuspionieren. Statt mühsam
und oft ohne Erfolg Endgeräte mit „Staatstrojanern“ zu infizieren,
sollen die Beamten befugt sein, heimlich in Wohnungen einzubrechen.
Gut dass wir nicht nur einen grünen Innenpolitiker haben, der sich
zu Faesers Plänen sogleich recht wohlwollend äußerte, sondern auch
einen Marco Buschmann, der Faesers Überwachungsphantasien sogleich
widersprach. Durch Verfahren um „RKI Files“ und andere Unterlagen
aus der Corona-Zeit hat die Informationsfreiheit Hochkonjunktur (ab
Minute 19:41). Oft sind die Verfahren sehr mühsam, dauern viel zu
lang und sind sehr kostspielig. Die Verwaltungsgerichte haben zudem
zahlreiche Schlupflöcher eröffnet, an denen viele Kläger scheitern.
Stefan Brink und Niko Härting sprechen über Reformvorschläge de
Deutschen Anwaltverein (DAV) und über das überfällige
Transparenzgesetz, das die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag einst
versprach.
überraschend schnellen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) in Sachen COMPACT (Beschluss vom 14.8.2024, Az. 6 VR
1.24). Der ansonsten als durchaus staatstragend bekannte 6. Senat
setzte das Vereinsverbot außer Vollzug und meldete in einer
Pressemitteilung deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des
Vereinsverbots an. Ein Eigentor der Bundesinnenministerin mit
Ansage, denn es gibt kaum einen Verfassungsrechtler, den die
Entscheidung des BVerwG überrascht. Die TAZ berichtet über einen
Gesetzesentwurf aus dem Hause Faeser (ab Minute 10:07), dem
gleichfalls die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben
ist. BKA-Beamten soll es erleichtert werden, Computer, Tablets und
Smartphones mit Überwachungssoftware auszuspionieren. Statt mühsam
und oft ohne Erfolg Endgeräte mit „Staatstrojanern“ zu infizieren,
sollen die Beamten befugt sein, heimlich in Wohnungen einzubrechen.
Gut dass wir nicht nur einen grünen Innenpolitiker haben, der sich
zu Faesers Plänen sogleich recht wohlwollend äußerte, sondern auch
einen Marco Buschmann, der Faesers Überwachungsphantasien sogleich
widersprach. Durch Verfahren um „RKI Files“ und andere Unterlagen
aus der Corona-Zeit hat die Informationsfreiheit Hochkonjunktur (ab
Minute 19:41). Oft sind die Verfahren sehr mühsam, dauern viel zu
lang und sind sehr kostspielig. Die Verwaltungsgerichte haben zudem
zahlreiche Schlupflöcher eröffnet, an denen viele Kläger scheitern.
Stefan Brink und Niko Härting sprechen über Reformvorschläge de
Deutschen Anwaltverein (DAV) und über das überfällige
Transparenzgesetz, das die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag einst
versprach.
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