Wirtschaftsnews vom 20. August 2024

Wirtschaftsnews vom 20. August 2024

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 4 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:    Bund der Versicherten e. V.
(BdV) klärt auf, wie Schäden und Diebstahl in Ferienappartements
versichert sind


 


 


Currysoße auf der hellbeigen Couch verschüttet oder das
Glaskeramikkochfeld zerkratzt? In Ferienwohnungen können viele
Missgeschicke passieren und Vermieter können Schadensersatz
verlangen. „Grundsätzlich sind Mieterinnen und Mieter über ihre
Privathaftpflichtversicherung geschützt, wenn sie in der
Ferienwohnung einen Schaden verursachen. Voraussetzung dafür ist
allerdings, dass Schäden an gemieteten Sachen mitversichert
sind.


Deshalb am besten vor der Abreise einen Blick in die
Versicherungsbedingungen werfen“, sagt der Bund der Versicherten
e. V. (BdV). Wenn in die abgeschlossene Ferienwohnung
eingebrochen wurde, ist man mit der Hausratversicherung und ihrer
integrierten Außenversicherung am besten geschützt.


„Die Außenversicherung gilt für eigenen Hausrat, der im In- und
Ausland – beispielsweise bei einem Einbruch in die verschlossene
Reiseunterkunft – gestohlen wird. Bei manchen Verträgen sind
allerdings bestimmte Gegenstände nur eingeschränkt mitversichert
oder sogar gänzlich ausgeschlossen. Große Unterschiede gibt es
beispielsweise bei Bargeld und Wertsachen“, sagt der BdV. Deshalb
sollten Verbraucher auch hier ihren Vertrag immer auf Ausschlüsse
und Entschädigungsgrenzen prüfen.


 „Geben Reisende allerdings Sachen heraus oder lassen sich
sie wegnehmen, weil jemand eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und
Leben androht, spricht man von Raub. Dieser ist oftmals
mitversichert. Dann erstattet die Versicherung zum Neuwert“.


Die angedrohte Gewalttat muss dabei an Ort und Stelle verübt
werden; der zuständigen Polizeidienstelle muss der Raub
unverzüglich gemeldet werden. Gut zu wissen: Die
Außenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil nahezu jeder
Hausratversicherung und gilt grundsätzlich auch im Ausland. Damit
sind alle Gegenstände versichert, die sich nur vorübergehend
außerhalb des Versicherungsorts befinden. Wie lang diese Zeit
ist, hängt vom Versicherer ab und liegt oft mindestens bei drei
Monaten. Wichtig: Bei der Außenversicherung kann die Höhe der
Entschädigung begrenzt sein, beispielsweise auf zehn oder zwanzig
Prozent der Versicherungssumme. Am besten wenden sich Verbraucher
an ihren Versicherer, um mehr darüber zu erfahren. Die
Privathaftpflichtversicherung reguliert Schäden an gemieteten
Sachen, die der Versicherte schuldhaft verursacht hat. Es gibt
allerdings Verträge, die Mietsachschäden nur eingeschränkt
mitversichern - z. B. bis zu einer niedrigeren Versicherungssumme
bzw. mit Ausschlüssen -  oder aber umfänglich mitversichern.





 


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