#104: Verein für Unternehmer mit Robert Hoffmann
53 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
In dieser Episode sprechen wir mit Robert Hoffmann, einem
vielseitigen Unternehmer, der mittlerweile auch auf Social Media
große Erfolge feiert. Mit seinen praxisnahen und oft
unkonventionellen Tipps für Unternehmer hat Robert sich eine breite
Fangemeinde aufgebaut und erreicht mit seinen Inhalten hohe
Aufmerksamkeit. Wir freuen uns deshalb ganz besonders, ihn heute im
Podcast begrüßen zu dürfen. Robert gibt Einblicke in seine Zeit als
Inkasso- und Bauunternehmer. Wir sprechen über seine Devise „ich
verhandle nicht“ und wie er den Arbeitsalltag auf nur vier Stunden
pro Tag reduziert hat – unter anderem durch clevere Maßnahmen wie
das Vermeiden von Telefonaten. Ein weiterer Schwerpunkt des
Gesprächs liegt auf der Bedeutung von Liquidität in Unternehmen:
„Das Geld muss raus“. Spannend wird es auch bei der Frage, wie man
sich von Mitgesellschaftern trennen kann und warum dies oft
einfacher ist, als man denkt. Im rechtlichen Teil widmen wir uns
der Kommanditgesellschaft und der Unternehmergesellschaft (UG) und
diskutieren, warum diese Rechtsformen für Unternehmer besonders
attraktiv sein können. Robert erläutert zudem, welche Risiken einer
persönlichen Haftung für Unternehmer bestehen und wie man durch die
Gründung eines Vereins strategisch dagegen vorgehen kann. Der
Verein für Unternehmer wird im Detail beleuchtet, besonders im
Hinblick auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Vereine sind
grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4
KStG. Auch für wirtschaftlich tätige Vereine gilt: Einkünfte, wie
etwa aus Vermietung und Verpachtung, unterliegen nur einem
ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 15 %. Vereine können zudem
Privatvermögen besitzen und dieses unter bestimmten Bedingungen
steuerfrei veräußern, wie etwa Immobilien nach einer Haltedauer von
10 Jahren. Besonders bei sogenannten Familienvereinen, deren Zweck
wesentlich im Interesse einer Familie auf die Bindung von Vermögen
gerichtet ist, gibt es steuerliche Besonderheiten. Die Gründung
eines solchen Vereins kann eine erhebliche Schenkungsteuerbelastung
nach sich ziehen, da der Übergang von Vermögen auf den
Familienverein als Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG besteuert
wird. Zudem unterliegen diese Vereine der sogenannten
Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre anfällt, um große Vermögen zu
besteuern, die in solchen Strukturen gebunden werden. Robert
erläutert, wie Unternehmer diese Strukturen effektiv nutzen können,
um Risiken zu minimieren und steuerliche Vorteile zu erlangen, und
welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen bei der Gründung
eines Vereins für Unternehmer berücksichtigt werden müssen. Mehr
Informationen zu Robert Hoffmann sind hier zu finden:
https://driver39.de
vielseitigen Unternehmer, der mittlerweile auch auf Social Media
große Erfolge feiert. Mit seinen praxisnahen und oft
unkonventionellen Tipps für Unternehmer hat Robert sich eine breite
Fangemeinde aufgebaut und erreicht mit seinen Inhalten hohe
Aufmerksamkeit. Wir freuen uns deshalb ganz besonders, ihn heute im
Podcast begrüßen zu dürfen. Robert gibt Einblicke in seine Zeit als
Inkasso- und Bauunternehmer. Wir sprechen über seine Devise „ich
verhandle nicht“ und wie er den Arbeitsalltag auf nur vier Stunden
pro Tag reduziert hat – unter anderem durch clevere Maßnahmen wie
das Vermeiden von Telefonaten. Ein weiterer Schwerpunkt des
Gesprächs liegt auf der Bedeutung von Liquidität in Unternehmen:
„Das Geld muss raus“. Spannend wird es auch bei der Frage, wie man
sich von Mitgesellschaftern trennen kann und warum dies oft
einfacher ist, als man denkt. Im rechtlichen Teil widmen wir uns
der Kommanditgesellschaft und der Unternehmergesellschaft (UG) und
diskutieren, warum diese Rechtsformen für Unternehmer besonders
attraktiv sein können. Robert erläutert zudem, welche Risiken einer
persönlichen Haftung für Unternehmer bestehen und wie man durch die
Gründung eines Vereins strategisch dagegen vorgehen kann. Der
Verein für Unternehmer wird im Detail beleuchtet, besonders im
Hinblick auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Vereine sind
grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4
KStG. Auch für wirtschaftlich tätige Vereine gilt: Einkünfte, wie
etwa aus Vermietung und Verpachtung, unterliegen nur einem
ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 15 %. Vereine können zudem
Privatvermögen besitzen und dieses unter bestimmten Bedingungen
steuerfrei veräußern, wie etwa Immobilien nach einer Haltedauer von
10 Jahren. Besonders bei sogenannten Familienvereinen, deren Zweck
wesentlich im Interesse einer Familie auf die Bindung von Vermögen
gerichtet ist, gibt es steuerliche Besonderheiten. Die Gründung
eines solchen Vereins kann eine erhebliche Schenkungsteuerbelastung
nach sich ziehen, da der Übergang von Vermögen auf den
Familienverein als Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG besteuert
wird. Zudem unterliegen diese Vereine der sogenannten
Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre anfällt, um große Vermögen zu
besteuern, die in solchen Strukturen gebunden werden. Robert
erläutert, wie Unternehmer diese Strukturen effektiv nutzen können,
um Risiken zu minimieren und steuerliche Vorteile zu erlangen, und
welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen bei der Gründung
eines Vereins für Unternehmer berücksichtigt werden müssen. Mehr
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