Folge 395 - Taschengeldparagraf

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Beschreibung

vor 4 Wochen

Der Paragraph §110 BGB erlaubt es minderjährigen Personen im
Alter von 7 bis 18 Jahren, Geschäfte auch ohne ausdrückliche
Zustimmung der Erziehungsberechtigten abzuschließen. Dies gilt
allerdings nur, wenn die Ware oder Leistung mit Mitteln bezahlt
wird, die dem Kind oder Jugendlichen zur freien Verfügung
überlassen wurden. Dieser Paragraph wird auch als
Taschengeldparagraph bezeichnet und ist sicher für alle
Podcastzuhörer interessant, die Kinder in diesem Alter haben.


Den Kindern haben dadurch auch das Recht, diese Geschäfte
alleinverantwortlich zu tätigen. Eltern können daher über nur die
Höhe des Taschengeldes steuernd eingreifen.


In Österreich gibt es eine ähnliche Gesetzesregelung. Dort ist es
der Paragraph 170 Abs. 3 ABGB, welcher auch als
Wurstsemmelparagraph bezeichnet wird.


Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Woche.

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