DRL013: Deutscher Richter erkennt "Rechte der Natur" an / Warum Compact erstmal weitermachen darf / KZ-Sekretärin mit 99 verurteilt

DRL013: Deutscher Richter erkennt "Rechte der Natur" an / Warum Compact erstmal weitermachen darf / KZ-Sekretärin mit 99 verurteilt

37 Minuten
Podcast
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Der Podcast von Legal Tribune Online.

Beschreibung

vor 2 Monaten

Im LTO-Podcast "Die Rechtslage" diskutieren Felix W. Zimmermann
und Katharina Reisch diesmal über folgende Themen:

1. Der Eilantrag gegen das Compact-Verbot hatte Erfolg –
Was hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden? Wie
berücksichtigt es die Pressefreiheit?


Zur LTO-Berichterstattung: Compact klagt vor dem
Bundesverwaltungsgericht; Warum das Compact-Verbot vorläufig
aufgehoben wurde; Das Compact-Verbot wird vor Gericht halten
(Gastkommentar von Gerhart Baum und Max Schulze);
Grundsatzentscheidung per Pressemitteilung; Ein heikler
Balanceakt (Gastkommentar von Prof. Dr. Wolfgang Schulz)

Zu Folge 11 von „Die Rechtslage“

Zum Verfassungsblog: Neue Beziehungen zwischen alten
Bekannten (Dr. Paula Rhein-Fischer). 



2. Landgericht Erfurt wagt eine Revolution und erkennt
Rechte der Natur an - Was hat ein Dieselfall mit Rechten der
Natur zu tun? Wie wird ein Wald in Südamerika vor Gericht
vertreten? Und gibt es auch in Deutschland rechtspolitische
Initiativen, die Rechte der Natur anzuerkennen? (mit
Franziska Kring)


Zur LTO-Berichterstattung: Jetzt klagt die Natur mit. 

Zum LTO-Interview mit Staatsrechtler Jens Kersten. 



 


3. BGH zur Strafbarkeit einer KZ-Sekretärin – Wieso sind
Schreibarbeiten in einem Konzentrationslager Beihilfe zum
tausendfachen Mord? Wie kommt es, dass der BGH erst 80 Jahre nach
den Taten darüber urteilt?


Zur LTO-Berichterstattung: Bewährungsstrafe für
KZ-Sekretärin; Das Sekretariat zur Vorhölle (Gastbeitrag von
Roman Fiedler); Eine "zuverlässige und gehorsame Untergebene".

Zum Aufsatz von Prof. Dr. Boris Burghardt in der ZIS 2019.



Außerdem gibt es einen ausführlichen Newsrückblick mit Marcel
Schneider.  Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback
an rechtslage@lto.de. 

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