Sandra Mielke, Vorstand dgti
Mit der 2. Vorsitzenden der dgti, Sandra Mielke, sprach Cornelia
Kost über das Urteil des 1. Senat des Bundessozialgerichts am
19.10.2023, über die Ablehnung des Anspruchs auf Kostenübernahme
für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, d
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Ausgezeichnet mit der HörMöwe, Hörfunkpreis der nichtkomerziellen Bürgermedien
Beschreibung
vor 1 Jahr
Mit der 2. Vorsitzenden der dgti, Sandra Mielke, sprach Cornelia
Kost über das Urteil des 1. Senat des Bundessozialgerichts am
19.10.2023, über die Ablehnung des Anspruchs auf Kostenübernahme
für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die
ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden
(non-binäres Geschlecht). Weiterlesen
Kost über das Urteil des 1. Senat des Bundessozialgerichts am
19.10.2023, über die Ablehnung des Anspruchs auf Kostenübernahme
für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die
ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden
(non-binäres Geschlecht). Weiterlesen
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