Tatsächlicher Gewaltschutz für Gewaltbetroffene und ihre Kinder statt juristischer Spitzfindigkeiten
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der
Gewaltbetroffenen und ihren Kindern im familienrechtlichen
Verfahren mehr Schutz bieten soll, wirft Fragen auf. Der
Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker
erklärt, wo die Probleme liegen und wo der Gesetzgeber
nachbessern muss, um den Schutzbedarf der Kinder zu erfüllen. Es
gilt: Auch das bloße Miterleben von häuslicher Gewalt ist eine
Kindeswohlgefährdung.
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