#Rechtsprechung: Unser Bundestag soll kleiner werden - Teil 2
23 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Monaten
Mit der Wahlrechtsreform 2023 hat der Gesetzgeber das
Bundestagswahlrecht erheblich geändert: Anzahl der Abgeordneten
auf 630 gedeckelt, keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr,
keine Grundmandatsklausel mehr - dafür ein neues "Verfahren der
Zweitstimmendeckung". Christian Sommer bringt mit dieser Folge
Licht ins Dunkel, führt in die Änderungen ein und erklärt, warum
das BVerfG die Änderungen weitestgehend für verfassungskonform
hält.
Achtung, Fortsetzungsbeitrag! Die letzte Wahlrechtsreform von
2020 haben wir schon in der Folge "Unser Bundestag soll kleiner
werden - Teil 1" besprochen. Die Folge findet Ihr hier und zum
nachlesen in der RÜ 2024, 99.
Die heute besprochene Entscheidung: BVerfG, Urt. v. 30.07.2024 -
2 BvF 1/23 u.a. - im Gutachtenstil aufbereitet nachzulesen im RÜ
Heft 10/24.
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