Beschreibung

vor 2 Monaten

Entscheidung: LAG Niedersachsen, 31.05.2024 – 14 Sa 618/23.





Hier sind die wichtigsten Punkte des Falls:





- **Arbeitsverhältnis**: Kläger war seit Juli 2020 als
Außendienstmitarbeiter angestellt.


- **Kündigung**: Beklagte kündigte zum 31.03.2023,
Kündigungsschutzverfahren endet durch Anerkenntnis des
Arbeitnehmers


- **Krankmeldung**: Kläger meldete sich ab dem 02.05.2023 krank,
wollte ursprünglich Segelurlaub im Juni 2023.


- **Urlaubsstreit**: Streit um Urlaub und Aufforderung zur
Gewährung


- **Kündigung**: Kläger kündigt selbst


- **Ansprüche**: Kläger forderte Lohnfortzahlung,
Zielerreichungsprämie und Urlaubsabgeltung.


- **Urteil**: Lohnfortzahlung abgelehnt wegen erschüttertem
Beweiswert der Krankschreibung; Urlaubsabgeltung gewährt,
Zielerreichungsprämie abgelehnt.





Artikel:
Urlaubsanspruch 2024- was ist zu beachten? Freistellung nach
Kündigung? fristlose Kündigung und Sperrzeit

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