# 39 Wie schreibe ich einen guten Tatbestand? (1: Grundlagen)

# 39 Wie schreibe ich einen guten Tatbestand? (1: Grundlagen)

1 Stunde 4 Minuten
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Der Podcast zum Jura-Referendariat

Beschreibung

vor 3 Monaten

Um den Tatbestand in zivilrechtlichen Urteilsklausuren ranken
sich viele Mythen: Fällt man durch, wenn er fehlt? Ist er die
Visitenkarte für die Klausur? Gibt es hier nichts zu gewinnen,
sondern nur zu verlieren? Christian Walz und Christoph Spielmann,
beide Richter und AG-Leiter, gehen diesen und weiteren Fragen in
dieser ersten Folge einer dreiteiligen Serie zum
Urteilstatbestand nach. Hier geht es noch nicht um die Anwendung
des bekannten Grundschemas (das wird erstmals in Folge 2 seinen
Auftritt haben), sondern um die absoluten (auch gesetzlichen)
Grundlagen, um es erfolgreich anwenden zu können. Ganz handfeste
Klausurtipps kommen dabei natürlich auch in dieser Folge nicht zu
kurz. Und weil damit - § 313 Abs. 2 Satz 1 ZPO lässt grüßen –
„das Wesentliche“ über diese Folge „knapp“ gesagt ist, ist die
Folgenbeschreibung auch schon vorbei. Viel Spaß beim Hören!


RefPod-Folge "#3 Tenorierung im Zivilurteil - worauf kommt es
an?" bei Spotify, Apple und YouTube.


RefPod-Folge "# 30 So geht Urteilsstil" bei Spotify, Apple und
YouTube.


Kapitelmarken:


00:00 Einleitung


05:53 Bedeutung des TB in der Klausur


08:13 Unvollständige, ungeordnete und unrichtige TBs?


12:18 Das Grundschema zu kennen, genügt!


17:13 Ein kurzer knackiger TB ist schwer!


20:04 normative Grundlage: § 313 ZPO


22:00 Was muss rein?


24:00 Angriffs- und Verteidigungsmittel, § 282 ZPO


26:33 Rechtsausführungen? Kürzungspotenzial!


31:19 „juristische Tatsachen“


36:22 Wesentlicher Inhalt, knapp! „Subsumtionsrelevanz“


43:37 „Potenzielle“ Subsumtionsrelevanz


45:52 Tipp: Nutzbarmachung der Schriftsätze!


50:03 § 314 ZPO – Positive Beweiskraft des TB


53:22 § 320 ZPO – TB-Berichtigung


59:37 § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO – Verweis auf Unterlagen


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E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com


Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche
Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine
offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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